Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 8. Öffentliche Sammlungen und Institutionen für Wissenschaft und Kunst. Die periodische Presse - Akademien und gelehrte Gesellschaften. Von B. Lundstedt
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AKADEMIEN UND GELEHRTE GESELLSCHAFTEN.
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in der Flotte zu verbreiten. Die Akademie besteht aus schwedischen und
ausländischen Mitgliedern, die letzteren in unbestimmter Anzahl;
sämtliche Mitglieder werden von der Akademie gewählt. Die schwedischen
Mitglieder sind in zwei Klassen geteilt. Zum Mitglied der ersten
. Klasse kann nur gewählt werden, wer in schwedischen Diensten den Rang
eines Generals oder Admirals bekleidet; ein Mitglied der zweiten Klasse,
das in den Rang eines Generals oder Admirals aufrückt, wird dadurch, ohne
Wahl, Mitglied der ersten Klasse. Die Mitglieder der zweiten Klasse,
deren Höchstzahl 120 beträgt, gruppieren sich in sechs Abteilungen, und
zwar die Abteilung für Kriegskunst mit 40 Mitgliedern, die Abteilung
für Artilleriewissenschaft mit 24 Mitgliedern, die Abteilung für
Ingenieurwissenschaft mit 10 Mitgliedern, die Abteilung für Seekriegswissenschaft
mit 20 Mitgliedern, die Abteilung för Kriegsverwaltung, Train- und
Sanitätswesen mit 16 Mitgliedern und die Abteilung für Karten- und
Verkehrswesen, Statistik und Technik mit 10 Mitgliedern.
Die Kgl. Musikalische Akademie (K. Musikaliska akademien) wurde
von Gustav III. am 8 September 1771 gestiftet. Nach den jetzt
geltenden Satzungen vom 19. Mai 1911 besteht ihre Aufgabe in der Pflege
und Förderung der Tonkunst sowie u. a. in der Ausübung der
Oberaufsicht über die staatliche musikalische Lehranstalt, das
»Musikkonservatorium». Die Höchstzahl der schwedischen Mitglieder beträgt höchstens
60 Männer und 20 Frauen, die der ausländischen Mitglieder höchstens
50 Männer und Frauen. Sämtliche Mitglieder werden von der Akademie
gewählt. Ausserdem hat die Akademie das Recht, höchstens 40 in
Schweden wohnende Männer und Frauen zu »Associés» zu wählen. Die Beamten
der Akademie sind der Präses und der Vizepräses, die je auf ein Jahr
gewählt werden, ferner der Sekretär, der Kämmerer und der
Bibliothekar. An dem unter Aufsicht der Akademie stehenden
»Musikkonservatorium» wird Unterricht in allen an Musikschulen gemeinhin gelehrten
Fächern erteilt. Der etatsmässige Staatszuschuss der Akademie belief
sich 1913 auf 93 635 Kr.
Von sonstigen gelehrten Gesellschaften sei zunächst genannt die Schwedische
Oesellschaft für Anthropologie und Geographie (Svenska sällskapet för
antropologi och geografi), gegründet im Jahre 1873. Sie besteht aus schwedischen
und ausländischen Mitgliedern, korrespondierenden Mitgliedern und
Ehrenmitgliedern. Die Mitgliederzahl beträgt etwa 1 000. Auf eine Anregung der
Gesellschaft wurde 1880 zum Andenken an die erste Umseglung Europas und
Asiens der sog. Vegafonds aufgebracht. Dieser belief sich Anfang 1913 auf
73 177 Kr, und seine jährlichen Zinsen werden teils für ein Stipendium, das
Vegastipendium, zur Unterstützung von Forschungsreisen in noch wenig
bekannten Gegenden verwendet, teils zu einer Medaille, der Vegamcdaille, für
Personen, die in hervorragender Weise die geographische Forschung gefördert haben.
Aus dem Johan August Wahlberg-Gedächtnisfonds, der 1906 gestiftet wurde
und eine Höhe von 32 615 Kr hat, wird alle vier Jahre ein Reisestipendium
für anthropologische und geographische Forschung in noch wenig bekannten Ländern
verteilt. Der Hedinfonds, der 1909 gestiftet wurde und sich 1912 auf 10 814
Kr belief, hat den Zweck, vorzugsweise die geographische Forschung innerhalb
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