Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 8. Öffentliche Sammlungen und Institutionen für Wissenschaft und Kunst. Die periodische Presse - Die Nobelstiftung. Von B. Lundstedt
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
520
IV. DAS UNTERRICIITSWESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
und sonstigen Gelder wie auch das übrige Eigentum der Stiftung, soweit es den
Preisgruppen gemeinsam ist.
Für jede schwedische Preisgruppe ernennt der betreffende Preisverteiler ein
aus drei bis fünf Mitgliedern bestehendes sog. Nobelkomitee zur Abgabe von
Gutachten für die Preisverteilung. Die entsprechenden Massnahmen für die
Verteilung des Friedenspreises trifft der obenerwähnte, vom Storting eingesetzte
Ausschuss. Um in das Nobelkomitee gewählt werden zu können, braucht man
weder schwedischer Untertan zu sein noch dem preisverteilenden Institut
anzugehören. Auch in den norwegischen Ausschuss können Nichtnorweger gewählt
werden. — Wird es in einem einzelnen Falle für nötig erachtet, so hat der
Preisverteiler das Recht, einen Fachmann zu berufen, der als Mitglied an
den Beratungen und Beschlüssen des Nobelkomitees teilnimmt.
Zur Mitwirkung bei den für die Preisverteilung erforderlichen Massnahmen
wie überhaupt zur Förderung der Zwecke der Stiftung können die Preisverteiler
wissenschaftliche Institute und andere Anstalten errichten, die den Namen
Nobelinstitute führen. Bei diesen dürfen auch ausländische Männer und Frauen
angestellt werden. Soweit es sich nach dem Urteil der Preisverteiler
ermöglichen lässt, sollen die Nobelinstitute innerhalb eines zusammenhängenden
Gebietes errichtet und einheitlich organisiert werden. Bisher wurden errichtet:
das Nobelinstitut der Schwedischen Akademie nebst der damit verbundenen
Bibliothek 1901, das Nobelinstitut der Akademie der Wissenschaften für
physikalische Chemie 1905 und das Norwegische Nobelinstitut (1903).
Die Preisverteilung soll jährlich am Tage der feierlichen Jahressitzung der
Stiftung, dem 10. Dezember (dem Todestage des Testators), bekannt gegeben
werden (das erste Mal im Jahre 1901). Um für einen Preis in Frage zu kommen,
muss man von einer dazu befugten Person schriftlich vorgeschlagen werden (ein
Gesuch für die eigene Person wird nicht berücksichtigt). Befugt zu einem
derartigen Vorschlag sind sowohl inländische wie ausländische Vertreter des
Kulturgebiets nach Massgabe der von der Regierung genehmigten näheren
Bestimmungen. — Der Vorschlag zur Erteilung eines Preises muss begründet und von
den Schriften und Urkunden begleitet sein, auf die man sich bezieht. Der
Preisträger soll, wenn es sich ermöglichen lässt, innerhalb sechs Monaten vom
Tage der feierlichen Jahressitzung an in Stockholm (für den Friedenspreis in
Kristiania) einen auf die preisgekrönte Arbeit bezüglichen öffentlichen Vortrag
halten. — Es darf keine Arbeit preisgekrönt werden, der nicht
erfahrungsge-mäss oder auf Grund sachverständiger Prüfung diejenige hervorragende
Bedeutung zuerkannt wird, auf die das Testament offenbar abzielt. Wird keine der
beurteilten Arbeiten eines Preises für würdig erachtet, so wird der Betrag des
Preises für das darauffolgende Jahr zurückgelegt. Kann er auch dann nicht
verteilt werden, so wird in der unten angegebenen Weise verfahren. Es kann auch
ein Preis auf zwei verschiedene Arbeiten verteilt werden; haben zwei oder mehr
eine Arbeit gemeinsam ausgeführt, so soll der Preis ihnen gemeinsam zufallen.
Es steht im Ermessen jedes einzelnen Preisverteilers, zu bestimmen, ob der von
ihm zu verteilende Preis etwa einem Institut oder einem Verein zufallen soll.
Dem Vermögen der Stiftung entnahm man bei Beginn ihrer Tätigkeit
einesteils den nötigen Betrag zur Beschaffung eines Lokals für die Verwaltung der
Stiftung, andernteils für jede Preisgruppe einen Betrag von 300 000 Kr, oder
im ganzen 1 500 000 Kr, als Organisationskosten für die Nobelinstitute. Von
dem jährlichen Ertrag des Hauptfonds wird ein Zehntel zum Kapital geschlagen;
über den Rest verfügen die Preisgruppen zu je einem Fünftel, von dem ein
Viertel für die Unkosten der Preisverteiler und für das Nobelinstitut der
betreffenden Gruppe abgeht und der Rest den Nobelpreis der Gruppe darstellt.
Die Höhe der Beträge wechselt natürlich je nach dem Zinsertrag etc. Das
Fallen des Zinsfusses hatte auch ein Heruntergehen der verteilten Preise zur
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>