Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeits- und Lohnverhältnisse der Arbeiter. Von B. Nyström
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I)[13 ARBEITS- UXD LOHXVERHÄLTN’ISSE DER ARBEITER. ()93
sehr iij verschiedenen Gegenden. Im Durchschnitt für das Reich betrug im
Jahre 1911 für einen Knecht der Jahreslohn 311 Kr, der geschätzte Jahreswert
der Beköstigung 337 Kr (0’93 Kr pro Tag) und das Jahreseinkommen somit
648 Kr, während für eine Magd die entsprechenden Reichsdurchschnittsziffern
sind 184 Kr, 272 Kr (0*76 Kr pro Tag) und 456 Kr.
Für die in der Regel verheirateten Dienstboten, die als Instleute (»statare»)
in Grossbetrieben in den eigentlichen landwirtschaftlichen Bezirken
vorkommen, und die, ausser Jahreslohn in bar, ein Deputat (»stat») an Milch, Getreide,
Kartoffeln usw. erhalten und eine für eine Familie bestimmte Wohnung
innehaben, beträgt das Arbeitseinkommen im Jahre durchschnittlich 687 Kr. Dies
gilt jedoch nur betreffs gewöhnlicher Feldarbeiter, während die mit Deputat
entlohnten Arbeiter, die das Vieh besorgen oder gelernte Arbeiter sind, ein um
100—200 Kr höheres Jahreseinkommen zu haben pflegen.
Neben den obenerwähnten, der Regel nach gemäss der Gesindeordnung
angestellten Landarbeitergruppen finden sich in der schwedischen Landwirtschaft
eine Anzahl Arbeiterkategorien mit nach anderen Grundsätzen geregelten
Arbeitsvertragsverhältnissen. Eine Hauptgruppe unter diesen bilden die Tagelöhner,
deren Lohn überhaupt nicht oder nur zu einem unbedeutenden Teil in natura,
vielmehr der Hauptsache nach in Form eines für verschiedene Gegenden sehr
verschiedenen Tagelohns entrichtet wird. Betreffs der festen Tagelöhner, die
sich gewöhnlich verpflichtet haben, ein Jahr oder wenigstens ein
Sommerhalbjahr lang bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten, betrug der
Sommertagelohn im Jahre 1911 durchschnittlich 2-l0 Kr für Männer und 1"62 Kr für
Frauen, während für die Kätner, Häusler oder Gelegenheitsarbeiter, die mehr
vorübergehend Arbeitshilfe bald dem einen, bald dem anderen Landwirt
leisten, die entsprechenden Tagelöhne bezw. 2’79 und 1"67 Kr betrugen (vgl.
die beigegebene Karte). Während der Wintermonate ist der Tagelohn
beträchtlich geringer, und zwar kann der Unterschied zwischen dem Sommer- und dem
Wintertagelohn 30 % und darüber in solchen Gegenden betragen, wo während der
toten Saison der Landwirtschaft wenig Möglichkeit zu Verdienst in anderen
Erwerbszweigen vorhanden ist.
Neben den fest ansässigen Tagelöhnern finden sich Wanderarbeiter aus
den Waldgegenden Schwedens sowie (eigentlich erst vom Jahre 1904 an) aus
Polen und Galizien, die während der arbeitsreichen Saison der Landwirtschaft
nach Südschweden ziehen, wo besonders der viel Arbeit erfordernde Hackfruchtbau
grosse Ausbreitung besitzt. Diese Saisonarbeiter arbeiten nicht nur gegen
Tageoder Stundenlohn, sondern in grosser Ausdehnung auch in Akkord.
Auch andere Landarbeitergruppen besorgen in gewissen Fällen Melken,
Heu-und Getreideeinbringen u. dgl. gegen Bezahlung nach der geleisteten Arbeit ohne
Rücksicht auf die für die Arbeit gebrauchte Zeit.
Seit alters hat der grössere landwirtschaftliche Betrieb in Schweden
ge-wusst, sich eine sichere Quelle von Arbeitskraft durch das Heuerlingswesen
zu verschaffen. Dies ist ein eigenartiges Pachtverhältnis, wobei der Verpächter
dem Heuerling (»torpare») Haus and Land überlässt und gewisse Dienstleistungen
und Naturalien gewährt, wogegen der Heuermann sich kontraktlich verpflichtet,
ein gewisses Mass von Landarbeit auf dem betreffenden Gute auszuführen.
Bezüglich der grösseren Heuerlingswirtschaften hat es sich jedoch als immer
schwieriger erwiesen, die doppelte Eigenschaft des Heuerlings als
landwirtschaftlicher Arbeiter und Landwirt aufrechtzuerhalten, und daher zeigen diese Stellen
heutzutage eine immer stärkere Tendenz, in gewöhnliche Pachtwirtschaften
umgewandelt zu werden, für welche die Pacht nicht in Arbeit, sondern in Geld
entrichtet wird. (Vgl. S. II. 164).
Werden die Heuerlingswirtschaften dagegen nur so gross gemacht, dass der
Inhaber sie in seiner freien Zeit mit Hilfe seiner Familie bestellen kann, und
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