- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
715

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Schlichtungsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten. Von H. Elmquist

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SCHLICHTUNGSVERFAHREN BEI ARBEITSSTREITIGKEITEN.

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der übrigen Einigungsbeamten eine Einigungskommission zur Durchführung der
Vermittlung zu bilden.

Die für die Einigungsbeamten geltende Instruktion schärft diesen ein, mit
Behutsamkeit und Umsicht vorzugehen und wohl zu beachten, dass es in die
eigene Entscheidung der Arbeitgeber und Arbeiter gestellt ist, ob sie die
Mitwirkung eines Einigungsbeamten wünschen.

Die Aufsicht über die Einigungsbeamten wird zunächst vom Beichsamt für
soziale Angelegenheiten (K. Socialstyrelsen) ausgeübt, das auf die Tätigkeit
derselben derart einzuwirken hat, dass möglichste Gleichförmigkeit in der Anwendung
des Gesetzes und das nötige Zusammenwirken zwischen den Einigungsbeamten
erreicht wird. Erwähnt sei, dass diese aus der Staatskasse besoldet werden und
für ihre Mitwirkung bei der Schlichtung von Arbeitskonflikten weder von
Arbeitgebern noch von Arbeitern eine Vergütung annehmen dürfen. Die Anrufung ihres
Beistandes ist mithin völlig unentgeltlich. Gleich ihnen erhalten die obenerwähnten
besonderen Sachverständigen für ihre Mitwirkung Vergütung aus der Staatskasse.

Den im vorhergehenden enthaltenen Angaben über die Tätigkeit der
Einigungsbeamten mögen noch einige statistische Daten folgen, die den
zusammenfassenden Berichten über die bisherige Tätigkeit derselben (1907—12)
entnommen sind.

1907 1908 1909 1910 1911 1912
Anzahl der berücksichtigten
Arbeitskonflikte1 ..........
135 119 79 33 38 49
Anzahl der Vermittlungen .... 88 69 60 17 24 29
davon ohne Arbeitseinstellung . 29 31 14 7 10 6
davon mit Arbeitseinstellung . . 59 38 46 10 14 23
Anzahl der von diesen betroffenen
Arbeitgeber.......... 320 918 2 723 92 1756 671
Anzahl der von diesen betroffenen
Arbeiter........... 7 072 21107 2 28 186 5 214 11509 6148
Anzahl der Vermittlungen, die 23
zu einem Resultat führten . . . 79 62 47 13 18

% 89-8 89-9 78-4 76-5 75-0 79’3

Vorschläge zu weiteren staatliehen Massnahmen. Unter den
Vorschlägen zu staatliehen Massnahmen für die Entwicklung des Einigungs- und
Schiedsgerichtsverfahrens, die seit der Durchbringung des Gesetzes von 1906
laut geworden sind, verdient zunächst Erwähnung der im Jahre 1907 von den
Einigungsbeamten gemeinsam gestellte und vom Kommerzkollegium
befürwortete Antrag auf vorläufige (d. h. bis zur Errichtung des erwarteten
allgemeinen Schiedsgerichtsamtes für Arbeitskonflikte gültige) Einsetzung eines
Ausschusses von drei oder fünf in Arbeiterfragen unparteiischen und sachkundigen
Personen, von denen eine oder mehrere gemeinsam zur Verfügung der
Arbeitgeber und Arbeiter stehen und auf Ersuchen in von Arbeitgebern und Arbeitern
ernannte Einigungsausschüsse zur Entscheidung von Arbeitskonflikten eintreten
sollten. Unter Bezugnahme auf diesen ihren Antrag wie auch auf den von
1909 auf Schaffung einer Verhandlungsordnung zwischen den
Hauptorganisationen empfahlen die staatlichen Einigungsbeamten im Herbst 1909 von neuem
die Errichtung eines Schiedsgerichts für Rechtsstreitigkeiten und einen Ausbau
der Einigungsinstitution zur Schlichtung von Interessenstreitigkeiten.

Unter dem Eindruck der Ereignisse von 1909 (Massenstreik) legte auch die
Regierung im Jahre 1910 dem Reichstage mehrere auf eine Sicherung des
Arbeitsfriedens abzielende Gesetzentwürfe vor; u. a. wurde die Errichtung eines
Arbeitsgerichts für das ganze Reich zur Erledigung von Streitigkeiten betreffend

1 Nur solche, mit denen die Einigungsbeamten zu tun hatten. — 2 Hierbei sind der
Massenstreik und die mit ihm in Zusammenhang stehenden Aussperrungen nicht berück-

sichtigt, von denen 7 846 Arbeitgeber und 285 898 Arbeiter betroffen wurden.

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