Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeitsverträge und Tarifverträge. Von E. B. Rinman
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
(598
V. SOZIALE BEWEGUNGEN.
Tarifverträge (»kollektivavtal»). Seitdem die Gewerkschaftsbewegung
in den 1880er Jahren in Schweden Eingang fand, hat sie danach
gestrebt, die Arbeitsbedingungen für die organisierten Lohnarbeiter
durch Tarifverträge normiert zu erhalten. Der erste Tarifvertrag
ist indessen etwas älteren Datums, nämlich vom Jahre 1871,
wo ein allgemeiner Lohntarif innerhalb des
Buchdruckereigewerbes in Stockholm nach Verhandlungen zwischen der damaligen
Buchdruckersozietät und dem damaligen Typographischen Verein
festgestellt wurde. Zu jener Zeit sprach man allerdings noch nicht von
Tarifverträgen; dass aber ein solcher in Wirklichkeit vorlag, leidet
keinen Zweifel, auch nicht, dass er wenigstens teilweise durch dieselben
sozialen und ökonomischen Ursachen hervorgerufen war, welche stets dem
Abschluss dieser Verträge letzthin zugrunde liegen. Nachdem allmählich
das Koalitionsrecht der Arbeiter von den Arbeitgebern anerkannt zu
werden begann, kam die Tarifvertragsform innerhalb der schwedischen
Industrie in verhältnismässig grosser Ausdehnung zur Anwendung,
besonders seitdem auch die Arbeitgeber begonnen hatten, sich in
Organisationen zusammenzuschliessen, durch welche die Kollektivität auch auf ihrer
Seite in den Verträgen zum Ausdruck kommen konnte. Ihren
Höhepunkt hatte die Ausbreitung des Tarifvertrages zu Anfang des
Jahres 1909 erreicht, wo die Gesamtanzahl derartiger Verträge sich
auf über 2 000 und die Anzahl der von diesen berührten Arbeiter sich
auf über 300 000 belief, womit in der amtlichen Statistik nicht nur
diejenigen Arbeiter gemeint sind, welche durch diese Verträge unmittelbar
verpflichtet werden, sondern überhaupt alle, deren Arbeitsverhältnisse als
faktisch, wenn auch nur indirekt durch diese Verträge geregelt angesehen
werden können. Nach dem Massenstreik 1909 ging die Anzahl der
Tarifverträge sehr schnell herunter.
Indessen belief sich die Anzahl gültiger Tarifverträge am 1. Januar 1912 auf
1 476 und die Anzahl der von ihnen berührten Arbeiter auf 229 792. Die
Gesamtzahl der in Industrie, Handel und Verkehrsunternehmungen beschäftigten
Lohnarbeiter war zur selben Zeit ca. 550 000. Jedoch sind Tarifverträge auch
innerhalb anderer Erwerbszweige als den letztgenannten zur Anwendung
gekommen. Nachstehende Tabelle zeigt die Verbreitung des Vertrages zu dem
angegebenen Zeitpunkt.
Anzahl am 1. Januar 1912.
Davon berührte
Erwerbszweige
gültige [-Tarifverträge
Arbeitgeber-]
{+Tarifver-
träge
Arbeit-
geber+}
Arbeiter
Industrie (im weitesten Sinne) ... 1 243 7 519 196 431
Landwirtschaft und Gartenbau ... 12 46 816
Forstwirtschaft....................8 6 1385
Handel und Warenlager............23 238 1392
Landtransport......................154 402 21683
Seetransport......................7 301 1997
Öffentliche Arbeiten................29 35 6 088
Summa 1476 S 547 229 792
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>