- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
719

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeitsverträge und Tarifverträge. Von E. B. Rinman

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ARBEITSVERTRÄGE UND TARIFVERTRÄGE.

719

Während des Jahres 1911 wurden insgesamt 219 Tarifverträge
abgeschlossen, von welchen ca. 49 % Organisationen als Kontrahenten auf beiden Seiten,
ca. 48 % nur auf Arbeiterseite und ca. 3 % auf keiner der beiden Seiten
hatten, welch letzteres Verhältnis zeigt, dass auch mehr gelegentliche
Zusammenschliessungen vertragsmässig sein können, Rücksichtlich des
Gültigkeitsgebiets ist in der Regel die grösste Anzahl der Tarifverträge auf ein einziges
Unternehmen oder eine Arbeitsstelle beschränkt. In dem Masse aber, wie die
Verträge durch das Auftreten der Organisationen auf beiden Seiten dazu
übergegangen sind, Gewerbe Verträge zu werden, hat sich auch das lokale
Gültigkeitsgebiet erweitert, sodass allmählich, abgesehen von Zwischenformen, auch Verträge
für einzelne Orte und das ganze Reich aufgekommen sind.

Ungefähr zwanzig Verträge für das Reich, sämtliche zu den vertragschliessenden
Organisationen gehörende Arbeitgeber und Arbeiter innerhalb des ganzen Landes
umfassend, waren Ende des Jahres 1912 in Geltung. Die Gültigkeitsdauer der
Tarifverträge wechselt in Schweden zwischen einigen Monaten und (in
einzelnen Fällen) sechs Jahren, ist aber im Durchschnitt in den während der
letzteren Jahre eingegangenen Verträgen verlängert worden, gleichwie auch die
Anzahl Arbeiter, welche von langfristigen Verträgen berührt werden,
verhältnismässig grösser geworden ist.

Der Tarifvertrag hat naturgemäss Bedeutung für den
Arbeitsfrieden auch in Schweden gehabt, wenn auch in dieser Hinsicht
zugegeben werden muss, dass ein gewisses Missverhältnis zwischen der
relativ grossen Anzahl Tarifverträge und der gleichfalls, trotz dieser, relativ
grossen Anzahl Arbeitseinstellungen herrscht. Seine Bedeutung für den
Arbeitsfrieden hat der Tarifvertrag indessen immer rücksichtlieh
der Verhältnisse, die durch diesen Vertrag selbst für eine gewisse Zeit
geregelt werden, nämlich in der Regel gerade der eigentlichen
Arbeitsbedingungen, Arbeitslohn und Arbeitszeit, worum die Mehrzahl der
Arbeitsstreitigkeiten sich dreht. Während der ersten Zeit der
Tarifverträge in Schweden hat man anf beiden Seiten zweifellos eine
weitergehende Wirkung beabsichtigt, nämlich dass ein solcher Vertrag
ohne weiteres während seiner Gültigkeitsdauer gegen Aussperrung und
Streik überhaupt schützen sollte. In dem Masse jedoch, wie man auf
Seiten der Arbeiter Sympathiestreike angewandt hat — in einem Tall
auch einen kurzen politischen Massenstreik — und dann später die
Arbeitgeber ihrerseits begonnen haben, sich der Aussperrungen als eines
Kampfmittels zu bedienen, das in der Regel ein taktisches Gegenstück nicht zu
dem gewöhnlichen Streik, sondern zum Sympathiestreik bildet, ist man
besonders innerhalb der grossen Organisationen von der älteren
Vorstellung von der Wirkung und Bedeutung des Tarifvertrages als
Friedensdokument abgenommen. Dieser wird nun so begrenzt, dass der
Vertrag der Natur der Sache nach gegen jede Arbeitseinstellung schützen
soll, die darauf abzielt, vor Ausgang der Vertragszeit die
Gegenpartei zur Annahme neuer Bedingungen betreffs der Verhältnisse, die
im Vertrage geregelt sind, zu zwingen, oder die überhaupt irgendeiner
Bestimmung im Vertrage selbst widerstreitet. Wenn dagegen eine
Arbeitseinstellung in irgendeiner anderen, sich nicht auf den Inhalt des
Tarifvertrages beziehenden Absicht unternommen wird, liegt nach

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