- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
721

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeitsverträge und Tarifverträge. Von E. B. Rinman - Arbeitsnachweis. Von G. Huss

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DER ARBEITSNACHWEIS.

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Frage zum ersten Male in öffentlichem Auftrage bewerkstelligt wurden,
auf der Tagesordnung. Unter den oben erwähnten, von der Regierung
den Reichstagen der Jahre 1910 und 1911 vorgelegten Gesetzentwürfen,
das Rechtsverhältnis zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern betreffend,
standen an erster Stelle Vorschläge zu einem Gesetz über
Tarifverträge sowie zu einem Gesetz über ein Arbeitsgericht zur
Entscheidung von Streitigkeiten, die sich auf derartige Verträge beziehen.
Die Annahme der Entwürfe scheiterte bei beiden Gelegenheiten an der
Schwierigkeit, eine Einigkeit darüber herbeizuführen, in welcher
Ausdehnung dem Tarifvertrage durch das Gesetz salbst eine auf die Wahrung
des Arbeitsfriedens abzielende Rechtswirkung tiber diejenige hinaus
gegeben werden dürfe, welche grundsätzlich in der eigenen Natur des
Tarifvertrages und in einer rein privatrechtlichen Regelung dieses Vertrages
liegt.

Der Arbeitsnachweis.

Das natürliche Bestreben seitens des Arbeitgebers und Arbeiters, beim
Eingehen von Arbeitsverträgen Kenntnis von den vorhandenen Angeboten
an Arbeitskräften bezw. Arbeit zu erhalten, sowie unter diesen Auswahl
treffen zu können, hat in Schweden Veranlassung zu Massregeln für
Arbeitsvermittlung gegeben.

In älterer Zeit lag es den Zünften ob, den Bedarf der Handwerksmeister
an Arbeitskräften wahrzunehmen. Für die Landwirte boten die Jahrmärkte,
besonders die sog. Gesindemärkte in grösseren Ortschaften, Gelegenheiten zum
Zusammentreffen und Dingen von Dienstboten. Frühzeitig begann auch eine
private Stellenvermittlung für Gesinde in den Städten. Gewisse schädliche
Seiten dieser Tätigkeit veranlassten jedoch das Eingreifen der Staatsgewalt;
für Stockholm wurde so während der Jahre 1732—35 eine öffentliche
Arbeitsnachweisanstalt (das »Adressecomptoir») angeordnet mit obligatorischer
Anmeldepflicht bei jedem Stellenwechsel seitens der betreffenden Brotherren und
Dienstboten.

Gewerbliche Arbeitsvermittlung. Das Bedürfnis nach einem
irgendwie organisierten Arbeitsnachweis ist in dem Masse gestiegen, wie die
gesellschaftliche Entwicklung grosse Bevölkerungszentren geschaffen,
die Ausnutzung der Freizügigkeit erhöht und im übrigen das
Wirtschaftsleben so verwickelt und beweglich gemacht hat, dass es dem
Einzelnen schwer ist, den Arbeitsmarkt zu überblicken und sich dort
zurechtzufinden. Infolgedessen hat die private Stellenvermittlung schnell
an Bedeutung zugenommen. Wegen gewisser Schattenseiten dieser
Tätigkeit und besonders der Dringlichkeit von Massnahmen inbezug auf die
in den 1870er Jahren stark zunehmende Stellenvermittlung für
schwedische Landarbeiter nach Deutschland und Dänemark, wurde es für
angebracht gehalten, eine gesetzliche Regelung durchzuführen, welche durch
Kgl. Bekanntmachung vom 28. Nov. 1884 betreffend gewerbsmässige
Stellenvermittlung geschah.

46—130177. Schweden. 1.

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