Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Wohnungsfrage. Von G. H. von Koch
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
DIE WOHNUNGSFRAGE.
737
kommen ist, ist die Überlassung mit Eigentumsrecht, die in 25 Städten zur
Anwendung gekommen ist. Seitdem indessen das Erbbaurechtsinstitut eingeführt
worden ist, hat dasselbe in mehreren Städten Anwendung gefunden, in grösserer
Ausdehnung ist es jedoch nur bei der Eigenhausanlage der Stadt Stockholm bei
Enskede (siehe unten) erprobt worden.
Die Bebauung der Bauplätze bleibt der Regel nach den Eigenhausinhabern
überlassen. Nur bei Enskede hat die Kommune selbst einige Bauplätze bebaut,
doch geschah auch dies nur im Anfang und um gute Vorbilder zu schaffen.
Dagegen sind die Kommunen in immer grösserer Ausdehnung bei der
Finanzierung der Eigenhausbauten behilflich gewesen.
Eigenhäuser für Arbeiter in Mittelschweden (Åtvidaberg, Östergötland).
Dies ist beispielsweise in Nyköping durch Zusammenwirken mit einer
Sparkasse und in Karlskrona durch Gewährung von Baudarlehen von höchstens 4 000
Kr geschehen.
Das von prinzipiellem Gesichtspunkt aus bedeutsamste kommunale
Eigenhausunternehmen ist dasjenige, das die Stadt Stockholm bei Enskede in der Nähe
von Stockholm geschaffen hat. Dieses Grundstück im Umfange von 607 ha
wurde 1904 für 2 Mill. Kr oder ungefähr 33 Ore pro qm angekauft. Nachdem
die Gesetzgebung betreffend das Erbbaurecht im Jahre 1907 durchgeführt
worden war, begann die Stadt vom Jahre 1908 an Bauplätze zu überlassen, wobei
die Dauer der Überlassung auf 60 Jahre festgesetzt wurde. Bei neuer
Bauplatzüberlassung hat der Bauplatzrechtsinhaber das Vorzugsrecht, und wird die
Überlassung nicht erneuert, so werden der Regel nach die Gebäude eingelöst. Die
für das Bauplatzrecht zu entrichtenden Gebühren sind verschieden je nach der
Lage und der Anwendung der Bauplätze. Die Stadt berechnet 5 % ihrer
särnt-47—130177. Schweden. I.
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>