- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
763

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Genossenschaftsbewegung. Von G. H. von Koch

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<iENOSSENSCHAFTSBEWE<iUNG. 763

Landwirten eine stärkere Neigung zum Zusammenschluss geltend. In dem
genannten Jahre betrug die Zahl der eingetragenen Genossenschaften 146 und
erreichte 1906 die seitdem nicht überstiegene Höhe von 210. 1911 wurden nur
43 Genossenschaften eingetragen.

Die 2 096 landwirtschaftlichen Genossenschaften, die in den Jahren 1898—
1911 eingetragen wurden, unterscheiden sich in der Organisation wesentlich
von den Kooperativgenossenschaften der Arbeiter. Eine grosse Zahl der
erste-ren (992 oder 47 %) ist mit beschränkter persönlicher Haftpflicht der
Mitglieder gegründet, und dies dürfte dazu beigetragen haben, dass der Geschäftsbetrieb
stabil war und nur sehr wenige sich auflösen mussten (s. oben). Bei einzelnen
Genossenschaften tritt ein starker Hang zur Zentralisation hervor, und die
lokalen Genossenschaften waren nicht immer das Primäre. So verhält es sich mit
den Einkaufgenossensehaften. Einzelne Personen bildeten in verschiedenen Länen
Zentralgenossenschaften, welche später Lokalgenossenschaften hervorriefen.
Sämtliche Zentral- und Lokalgenossenschaften haben sich zu einer Reichsorganisation
zusammengeschlossen. Bei anderen Arten von Genossenschaften, z. B. den
Molkereigenossenschaften, fehlt es wiederum an einer zentralen Organisation. Die
meisten Arten landwirtschaftlicher Genossenschaften sind am zahlreichsten in
den beiden Länen in Schonen, wo man mehr Gelegenheit zur Nachahmung
gutei-Vorbilder aus Dänemark und Deutschland hatte. Erst nachdem sie in der
südlichsten Provinz des Landes durchgedrungen waren, traten sie den Weg nach
Norden an. Doch muss gesagt werden, dass unter den Landwirten in Norrland
das Interesse für genossenschaftliche Vereine auffallend lebhaft war.

Einen starken Hebel für die landwirtschaftlichen Genossenschaften bildete die
im Jahre 1903 vom Landwirtschaftsministerium veröffentlichte Darstellung der
verschiedenen Vereinigungen von Landwirten. Diese Darstellung gab eine
zuverlässige und aufklärende Übersicht über die Vorteile des Zusammenschlusses
auf dem fraglichen Gebiete und zeigte gleichzeitig die besten Wege zur
Erreichung des Zieles.

Im allgemeinen sind diese Vereinigungen rein wirtschaftlichen Charakters und
ermangeln der sozialen Ideale, welche die von den Arbeitern gebildeten
Genossenschaften stets auszeichnen.

Wie bereits erwähnt, sind die Einhuufgenossenscluiften vom wirtschaftlichen
Standpunkt aus die wichtigsten Unternehmungen in dieser Gruppe.

Schon frühzeitig gab es in Schweden einzelne, von den Landwirten eines
Dorfes oder eines Kirchspiels gebildete landwirtschaftliche Genossensehaften, die für
gemeinsame Rechnung Futtermittel und Düngemittel einkauften. Da es ihnen
jedoch an zusammenhaltender Kraft fehlte und sie in der Regel ihre Waren von
den Kaufleuten beziehen mussten, vermochten sie nicht viel auszurichten. Im
Län Skaraborg machte man 1895 einen Versuch, die Landwirte zu einer
Einkaufgenossenschaft zu vereinigen, und im Liin Västernorrland wurde etwa
gleichzeitig eine Anzahl landwirtschaftlicher Genossenschaften gegründet, die sich
1900 zu einem Verbande zusammenschlössen. Der eigentliche Durchbruch
erfolgte jedoch erst 1904, als, teilweise nach dänischen und deutschen Vorbildern,
in einigen Länen Zentralgenossenschaften gebildet wurden. Im Verlauf von 4
Jahren hatten mit zwei Ausnahmen sämtliche Liine
Zentral-Einkaufgenossenschaf-ten erhalten, die mit ihren Unterabteilungen ein Netz über das ganze Land
bildeten und für die Landwirte den Einkauf der wichtigsten Bedarfsartikel, vor
allem von Futter- und Düngemitteln sowie Aussaat und Sämereien, besorgten.
In geringerem Umfange wurden auch für Rechnung der Mitglieder Getreide und
andere Waren verkauft.

Die Zentralgenossenschaften wurden nach sehr verschiedenen Prinzipien
gegründet — 2 als Handelsgesellschaften, die übrigen als Genossenschaften mit
beschränkter oder ohne persönliche Haftung.

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