Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Genossenschaftsbewegung. Von G. H. von Koch - Arbeiterschutzgesetzgebung. Von M. Marcus und J. A. E. Molin
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
GESCHICHTLICHE ÜBERSICHT. 7t>7
auf 542 gestiegen war, davon 155 in Schonen und Hailand. Diese Steigerung
ist umso bemerkenswerter, als die Gesamtzahl der Molkereien in demselben
Zeitraum gesunken war.
In der Regel steht der Eintritt jedem Landwirt frei, wohingegen der Austritt
häufig erschwert ist. Die Höhe der Einlage wechselt und wird oft nach der
Zahl der Kühe bestimmt (1—10 Kr); zuweilen wird gar keine derartige
Einlage, sondern an ihrer Stelle die Lieferung einer bestimmten Milchmenge
verlangt. Zahlreiche Genossenschaften sind ohne persönliche Haftung gegründet,
andere setzen eine bestimmte Haftpflicht fest, z. B. 10—25 Kr pro Kuh oder
pro Hektar. Die Abstimmung erfolgt meist nach Massgabe der gemachten
Einlagen. Der Betrieb wird von einer Direktion und einem Molkereivorsteher
geleitet. Von dem Gewinn werden gewöhnlich nach Amortisation von Schulden
und Rückstellung von Fonds 5 % Zinsen auf die Anteile gezahlt, ausserdem wird
der Uberschuss nach der von den einzelnen Mitgliedern gelieferten Milchmenge
verteilt. Die bedeutendsten Genossenschaftsmolkereien’ finden sich im Liin
Malmöhus, wo die tägliche Milchmenge durchschnittlich 10 000 kg betragen
kann, die kleinsten sind im Län Norrbotten, wo die genannte Quantität auf 6
-700 sinkt. Die Betriebskosten schwanken zwischen 0’5 und l-3 Ore pro kg.
Die Maschinengenossenschaften wollen kleinere Landwirte in den Stand setzen,
teure maschinelle Einrichtungen zu verwenden — in Südschweden
Dampfdreschmaschinen, in Nordschweden häufig Sägemühlen und Getreidemühlen. Die Zahl
der eingetragenen Genossenschaften beläuft sich etwa auf hundert, ausserdem
gibt es zahlreiche uneingetragene. Dieser Gruppe schliessen sich die
Torfstreugenossenschaften an, welche Torf stechen und verarbeiten.
Für den Verkauf von Produkten der Geflügelzüchterei gibt es etwa 70
Eier-verlcaufsgenossenschaften, davon die meisten in Schonen.
Fleischereigenossenschaften haben wenig Verbreitung gefunden, dagegen gibt es viele bedeutende
Zuchtgenossenschaften (Stier- und Hengstgenossenschaften), die für die
Beschaffung von Zuchttieren sorgen; nur wenige von ihnen sind indes eingetragen.
Eine in der Entwicklung begriffene Gruppe sind die Obstbaugenossenschaften
(besonders in den Länen Malmöhus und Gottland), die auch eine
Zentralgenossenschaft haben. Eine vom wirtschaftlichen Standpunkt aus wichtige Gruppe
bilden die 18 Rübenbaugenossenschaften mit ihrer Zentralorganisation. Im übrigen
gibt es Genossenschaften mit den verschiedensten Zwecken.
Arbeiterschutzgesetzgebung.
Betreffs dieses Teiles der Arbeitergesetzgebung wird im
Nachstehenden teils eine geschichtliche Übersicht über die Entwicklung dieser
Gesetzgebung in Schweden, teils ein Bericht über die gegenwärtig
geltende Gesetzgebung, insbesondere das allgemeine Gesetz betreffend
Arbeiterschutz vom 29. Juni 1912, geliefert werden.
I. Geschichtliche Übersicht.
1. Vor den 1880er Jahren. Aus einigen Gesetzen vergangener Zeiten
kann man schon Vorschriften herausfinden, die ein Gegenstück zu den
Arbeiterschutzbestimmungen unserer Tage darstellten. So setzte bereits
die Zunftordnung von 1621 ein Mindestalter für Lehrlinge von 14 Jahren
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>