- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
803

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 2. Frauenfrage. Von Lydia Wahlström

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DIE FRAUENFRAIJE.

803

als vormals zwecks einer Anstellung im Dienste der Industrie verlassen wird.
Die Notwendigkeit wirksamer Massnahmen zur Wahrung der Rechte und zum
Schutz der neuen weiblichen Gesellschaftsschicht, die somit in unsern Tagen
ersteht, tritt immer deutlicher hervor.

Für die skandinavischen Länder wie für England und Finnland
eigentümlich ist das Recht der Frau, unter gewissen Bedingungen, das kommunale
Wahlrecht ausüben zu dürfen. Schon im 18. Jahrhundert hatten
grund-besitzende Frauen dieses Vorrecht, das jedoch damals von geringer
Bedeutung war. und seit 1862 haben die Frauen, die an die Kommune
Steuern zahlen, das Wahlrecht unter denselben Bedingungen wie die
Männer. Da jedoch die Stimmenzahl vom Steuerbetrag abhängig war, blieben
im allgemeinen die Frauen in der Minderzahl und haben deshalb ihren
Einfluss bisher nur wenig geltend machen können. Einen wesentlich
erhöhten Einfluss gewann aber die Frau durch die neuen
Gemeindeverordnungen von 1910, welche den Zensus herabsetzten und die verheirateten
Frauen unter bedeutend billigeren Bedingungen stimmberechtigt machten
als die Männer und die unverheirateten Frauen, sowie die Wählbarkeit
der Frauen zu sämtlichen Gemeindeinstitutionen ausser dem Landsting
(Provinziallandtag) einführten. Vorher (seit 1889) hatten sie nur eine
gewisse begrenzte Wählbarkeit zur Schulkommission und zu
Armendirektionen besessen. Nunmehr (1913) gibt es in Schweden 67 weibliche
Stadtverordnete.

Infolge ihrer Beteiligung an den Gemeindewahlen wählen die
schwedischen Frauen indirekt auch Mitglieder der Ersten Kammer des
Reichstages, und da die Stadtverordneten der 5 grössten Städte
Sehwedens Wahlmänner für diese Kammer sind, üben die weiblichen
Stadtverordneten dort direkt das politische Wahlrecht aus. Hierdurch ist ein
natürlicher Anknüpfungspunkt für eine weibliche Wahlrechtsbewegung
gegeben, und die Gründung einer solchen leitet auch eine neue Epoche
der Frauenfrage in Schweden ein. Hat die Frauenbewegung bisher
hauptsächlich die durchaus liberale Forderung der Zulassung der
unverheirateten Frauen des Mittelstandes zur Arbeit mit den dazu
erforderlichen Qualifikationen und den wirtschaftlichen Vorteilen aufgestellt, so
geht sie jetzt in Schweden wie in den meisten anderen Kulturländern dazu
tiber, auch die Forderung der politischen Rechte für alle Frauen zu
umfassen. Dabei werden aber gleichzeitig die Verpflichtungen der Frauen
gegenüber dem Staat und das Bedürfnis des Staates nach Beteiligung der
Frauen am öffentlichen Leben hervorgehoben; infolgedessen konnten sich
Frauen aller Parteien dieser Bewegung anschliessen. 1902 wurden die
ersten Vereine für das politische Wahlrecht der Frau gegründet, 1903
bildete sich eine Landesorganisation, und 1904 schloss sich diese dem in
demselben Jahre in Berlin gegründeten Internationalen Stimmrechtsverbande
an. der in 22 Ländern vertreten ist. Die schwedische Landesvereinigun<r
zählt nunmehr 187 Ortsvereinigungen, wovon 19 Filialen, mit über 12 000
Mitgliedern. Will man die ungefähre Summe aller für das politische Wahl-

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