Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 4. Sonstige soziale Bewegungen - Fürsorge für Notleidende und Schutzlose. Von G. H. von Koch
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FÜRSORGE FÜR NOTLEIDENDE UND SCHUTZLOSE.
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stehen — ist man mehr und mehr zu der Einsieht gelangt, dass die kleinen
Anstalten, die soweit als möglich wirklichen Heimen ähneln, die vorteilhaftesten
sind. Auch grössere Waisenhäuser haben jedoch durch eine zweckmässige
Organisation völlig befriedigend eingerichtet werden können, insofern auch sie
der Forderung einer individuellen Erziehung der Kinder nunmehr genügen
können. Als Beispiel hierfür sei das Freimaurerfindelhaus bei Kristineberg,
Stockholm, genannt, das 1753 gestiftet wurde, nunmehr aber unter seinem
Vorsteher, Pastor Carl Bergö, in eine völlig moderne Anstalt umgewandelt worden
ist; sie bietet Raum für etwa 170 Kinder. Als Beispiele von Anstalten, bei denen
das Familienprinzip konsequent durchgeführt worden ist, seien Prinz Carls
Erziehungsanstalt auf Gdlön und das Findelhaus zu Östad genannt. Beide sind
alten Datums, dürften aber ihren Prinzipien nach völlig modern sein. Die
Kinder werden bei Gutspäehtern in Kost gegeben und stehen in ungefähr
demselben Verhältnis zu diesen wie Kinder zu Eltern, unterstehen aber ausserdem
einer Kontrolle seitens der Anstaltsleitung.
Die moderne Armenpflege tritt unter sehr verschiedenen Formen auf, unter
anderem bedingt durch die verschiedenen Verhältnisse, die in Städten und auf
dem Lande herrschen. In einer ganzen Reihe städtischer Gemeinwesen ist, wie
oben erwähnt, ein freiwilliges Helferkorps mobilisiert worden, um die
Arinen-deputation bei der persönlichen Pflege der Armen zu unterstützen. Die Stadt
Norrköping zählt so etwa 400 Pfleger, Jönköping etwa hundert usw. Gävle
war die erste Stadt in Schweden, die nach ausländischem Muster (1891) diese
Methode anwandte, obwohl Ansätze dazu in mehreren Städten schon seit den
1850er Jahren vorhanden gewesen waren. Auf dem Lande, wo in der Regel
der Gemeindevorstand zugleich die Armendeputation bildet, findet sich in den
meisten Fällen eine Arbeitsteilung nur in der Weise, dass die
Gemeindevorstandsmitglieder je für ihren Bezirk verantwortlich sind; an Ansätzen zu einem
Pflegersystem fehlt es aber auch hier nicht gänzlich.
Was die Anstaltspflege betrifft, so sind auch in dieser Hinsicht die
Verhältnisse sehr verschieden in den grösseren Städten und auf dem Lande. In den
ersteren haben genügende Mittel zur Verfügung gestanden, um völlig zeitgemässe
Anstalten zu errichten, und die Anzahl Pflegebedürftiger ist so gross gewesen,
dass man eine Differenzierung in mehrere verschiedene Anstaltstypen, jeder
einer besonderen Aufgabe dienend, hat durchführen können. In Stockholm
beispielsweise findet sich ein Arbeitshaus, 1905 in Gebrauch genommen,
das für arbeitsfähige Personen bestimmt ist; ferner eine Versorgungsanstalt
für kranke und arbeitsunfähige Arme, sowie ausserdem zwei grosse
Altersversorgungsanstalten, ein neuerrichtetes Heim für bejahrte Eheleute, Asyle für
Obdachlose usw. Ebenso gibt es in Gotenburg eine grössere, mehr und mehr
für Zwecke der Krankenpflege verwendete Anstalt, Gibraltar, sowie ausserdem
Altersversorgungsheime usw. In Norrköping wurde 1908-—09 eine grössere,
völlig moderne Anstalt erbaut, die in verschiedenen Abteilungen sämtliche
Kategorien von Armen aufnimmt; zusammen etwa 500. Überhaupt lässt sich sagen,
dass grosse Anstrengungen gemacht werden, um in den Städten dem Bedürfnis
nach völlig zeitgemässen Anstalten zu genügen.
Auf dem Lande sind die Schwierigkeiten, die sich der Regelung der
Anstaltspflege entgegenstellen, weit grösser. Teils sind an vielen Orten die Geldmittel
unzureichend, teils sind vielfach die Gemeinden so klein, dass eine eigene
Anstalt kaum errichtet werden kann, und wo dies geschieht, muss die Anstalt einer
Reihe verschiedener Bedürfnisse, dem der Krankenpflege ebensowohl wie dem
des Arbeitshauses, dienen. Es ist daher ein Wunsch — dessen Verwirklichung
jedoch an die Einführung einer neuen Gesetzgebung gebunden ist — dass die
Anstalten für ein grösseres Gebiet (z. B. das eines Landstings) errichtet, und dass
Staatsmittel für den Zweck zur Verfügung gestellt würden. Trotz der Schwie-
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