Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 4. Sonstige soziale Bewegungen - Fürsorge für Notleidende und Schutzlose. Von G. H. von Koch - Sozialhygienische Bestrebungen. Von G. H. von Koch
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V. SOZIALE BEWEGUNG EN.
rigkeiten, die somit gegenwärtig bezüglich der Regelung der Anstaltspflege
bestehen, sind jedoch in den letzten Jahren eine ziemlich grosse Anzahl völlig
moderner Anstalten auch auf dem Lande entstanden. Mehr und mehr werden
nun von Sachverständigen entworfene Pläne verwendet und für ihren Beruf
ausgebildete Personen angestellt, was durch die Tätigkeit des Schwedischen
Armenpflegebundes (s. bez. Art.) erleichtert wird. Die Anstalten, die nun
errichtet werden, sind teils Altersversorgungsanstalten, bei denen man das Ganze
möglichst einem wirklichen Heime ähnlich zu gestalten versucht, teils
Armenhäuser, die neben ihrer Eigenschaft als Anstalten für greise und kranke
Personen als Arbeitshäuser dienen. Während diese früher oft aus verhältnismässig
grossen land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken bestanden, herrscht
nunmehr die Ansicht, dass ein kleinerer landwirtschaftlicher Betrieb oder ein
Nutzgarten am besten dem Zwecke entspricht.
Es ist anzunehmen, dass die 1913 durchgeführte Altersversicherung (s. bez.
Art.) nicht unwesentlich auf die Entwicklung der Anstaltsfrage einwirken wird,
in welcher Richtung dies aber geschehn wird, darüber lassen sich vorläufig nur
Vermutungen aussprechen.
Das schwedische Armenwesen entbehrt noch einer staatlichen Zentralbehörde,
deren Aufgabe es wäre, die Pflege zu kontrollieren und die Entwicklung zu
leiten. Innerhalb jedes Läns liegt zwar der Kgl. Provinzialregierung die Pflicht
ob, die Handhabung der Armenpflege zu überwachen, besondere sachverständige
Organe hierfür stehen aber diesen Behörden nicht zur Verfügung. Man darf
vermuten, dass die zu erwartende Gesetzgebung zur Einsetzung einer
Aufsichtsbehörde führt, und dass im Zusammenhang damit die weniger leistungsfähigen
Gemeinden eine staatliche Beihilfe zur Regelung der Armenpflege erhalten. Zu
Zwecken der Aufklärung und Beratung wirkt indessen seit 1906 eine
Organisation, der schon mehrfach genannte Schwedische Armenpflegebund, der sich neben
anderen aus einem grossen Teil der Armendeputationen des Landes
zusammensetzt. Die Konsulenttätigkeit, die dieser Bund ausgeübt hat, und die in engstem
Einvernehmen mit den Provinzialregierungen und mit Unterstützung seitens der
Landstinge geschehen ist, hat den Mangel einer staatlichen Aufsichtsbehörde zu
ersetzen versucht.
Sozialhygienische Bestrebungen.
Alle moderne soziale Arbeit geht immer mehr darauf aus, vorbeugend
zu wirken. Sie folgt hierin der Methode der Heilkunde, die durch eine
gute Hygiene die Krankheiten zu verhüten sucht. Sowohl Armenpflege
und Kinderschutz als auch jede andere Hilfstätigkeit haben in neuerer
Zeit immer mehr einen sozialhygienischen Charakter erhalten, es gibt
aber auch viele Einrichtungen, deren ausschliesslicher Zweck diese
vorbeugende Tätigkeit ist. Die dankbarste Aufgabe ist in dieser
Beziehung die Fürsorge für die Kinder. An anderen Stellen in dieser Arbeit
ist tiber die Ferienkolonien, die Arbeitsstuben, den Kinderschutz, die
Milchküchen und die Zahnkliniken berichtet worden. Hier soll nur tiber
noch einige solche vorbeugende Einrichtungen berichtet werden, die auf
weit verschiedenen Tätigkeitsgebieten vorhanden sind.
In den letzteren Jahren hat das Problem, den armen, unterernährten Kindern
im Schulalter eine gesunde und kräftige Nahrung zu verschaffen, immer mehr
die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aus Rücksicht auf die Kinder und deren
Verwertung des Schulunterrichts ist mau somit zur Ergreifung von Massregeln
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