Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 1. Ackerbau. Von H. Juhlin Dannfelt
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
44
III. LANDWIRTSCHAFT.
Die Verteilung des Bodens ist indessen sehr verschieden in verschiedenen
Teilen des Reiches. Es wurde schon oben darauf hingewiesen, dass die
zusammenhängenden Ebenen mit fruchtbarem Lehm- und Tonboden verhältnismässig
reich an grösseren Betrieben sind, während das Übergewicht der Kleinbetriebe am
ausgesprochensten in den hochgelegenen oder hügeligen Gegenden mit leichterem
und durch Berge, Wälder, Moore und andere Impedimente zerstückeltem Boden ist.
So wird der Boden in den Ebenen der Mälarprovinzen sowie öster- und
Västergötlands in überwiegendem Grade von Grossbetrieben sowie grösseren und
mittelgrossen bäuerlichen Betrieben eingenommen, während die Kleinbetriebe mit
weniger als 20 ha Acker unvergleichlich am zahlreichsten in Småland, Dalarne
und Norrland sind. In der Nähe grösserer Städte und Industrieorte, wo reiche
Gelegenheit zu anderer Arbeit als in der Landwirtschaft vorhanden ist, haben
sich besonders in letzter Zeit zahlreiche selbständige Anwesen von so geringer
Grösse gebildet, dass sie nicht ihren Inhaber ernähren können und oft wenig
mehr als den Bauplatz mit einem Gärtchen umfassen.
Während früher die Anzahl grösserer Grundstücke dadurch zunahm, dass
Kleingüter angekauft und unter gemeinsame Bewirtschaftung gebracht wurden,
hat sich während der letzten Jahrzehnte eine entgegengesetzte Tendenz geltend
gemacht, die grösseren Güter zu zerstückeln, um daraus kleinere Grundstücke
und vor allem eigentliche Kleinwirtschaften zu bilden. Diese Entwicklung ist
durch fortschreitende Beseitigung der Hindernisse, die die Gesetzgebung früher
gegen die Zerstückelung des Grundbesitzes unter eine Grenze hinab —
Fähigkeit des Grundstücks, eine Familie zu ernähren, und zur Steuer veranlagt zu
werden — aufgestellt hatte, sowie durch Einführung einer neuen bequemen
gesetzlichen Teilungsform, der Parzellierung, ermöglicht worden. Ausserdem ist
aber die Bildung von Kleingrundstücken direkt gefördert worden durch den
Be-schluss der Regierung, Domänengüter zu parzellieren und zu verkaufen sowie
Pachtstellen in den Staatsforsten zu vergeben, und ferner durch Bewilligung von
Darlehnsfonds zum Zwecke der Bildung von Eigenheimen (egna hem). In
Norrland schritt dagegen mit der Entwicklung der Forstwirtschaft die
Vereinigung der Bauerngüter zu grösseren Grundstücken fort, indem
Sägemühlengesellschaften Waldgüter ankauften, um tiber den Wald zu verfügen, worauf der
Kulturboden gewöhnlich an den früheren Besitzer verpachtet oder vielfach auch
aufgeforstet wurde. Um das Verschwinden der selbständigen Bauern zu
verhindern, wurde das Parzellierungsverfahren eingeführt, nach welchem Waldboden
allein für sich von dem Bauerngute durch Kauf abgetrennt werden kann. Da
dies aber zur Entstehung von Bauerngütern ohne Wald führte, welch letzterer
in den nördlichen Landesteilen als für den Bestand der Landwirtschaft notwendig
angesehen wird, so ist das Parzellierungsverfahren in Norrland suspendiert und
das Verbot für ökonomische Gesellschaften erlassen worden, Grundstücke weiter
anzukaufen (s. weiter unter Landwirtschaftliche Gesetzgebung, Norrlandsgesetze).
Ein günstiger Umstand ist es, dass die schwedischen Grundstücke im
allgemeinen von den Besitzern selbst bewirtschaftet werden. Von der Gesamtzahl
der Wirtschaftsbetriebe waren im Jahre 1911 nur etwas über 14 % verpachtet;
und besonders sind die Pachtgüter der kleineren Grössenklassen gering an Zahl (10
bezw. 13 %), zahlreicher aber (31 bezw. 35 %) unter den grösseren Grundstücken
mit über 20 bezw. 100 lia Anbaufläche. Besonders solches Land wird
verpachtet, dessen Bewirtschaftung infolge abgelegener Lage für den Eigentümer selbst
unbequem ist, oder das einer Person gehört, die sich einer anderen Beschäftigung
als der Landwirtschaft widmet. Daher sind Pachtgüter zahlreich bei den
grossen Gütern und besonders wo die Eigentümer Hütten- oder Sägemühlenbesitzer
sind.
In die angeführten Zahlen für die Betriebe sind nicht die unselbständigen,
an Heuerlinge verpachteten Stellen eingerechnet, deren Anzahl im Jahre 1911
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>