Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftliche Versammlungen. Von M. Weibull - Landwirtschaftliche Buchführung. Von L. Nanneson
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landwirtschaftliche versammlungen.
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Landwirtschaftliche Versammlungen.
Nachdem die Landwirtschaftskammern damit begonnen hatten, an der
Erweckung des Interesses für die Hebung der Landwirtschaft zu arbeiten, wurden
in mehreren Länen Versammlungen veranstaltet, auf welchen vorgelegte Fragen
erörtert und zuweilen auch hervorragende Tiere, sowie neue Maschinen und
Gerätschaften vorgeführt wurden. Im Jahre 1846 wurde die erste Versammlung für das
ganze Reich in Stockholm abgehalten. Seitdem wurden jedes zweite, jedes dritte und
schliesslich nunmehr jedes fünfte Jahr allgemeine schivedische landwirtschaftliche
Versammlungen abgehalten. Auf der Versammlung 1850 wurden zum ersten Male
Geldpreise verteilt. Zu dem einundzwanzigsten Kongress, der 1911 in Örebro
stattfand, waren u. a. 534 Pferde, 625 Rinder, 1 682 Erzeugnisse und
Hilfsmittel der Landwirtschaft und ihrer Nebengewerbe sowie 531 Maschinen und
Geräte angemeldet. Auf dem Kongresse wurden 79 094 Kr als Preise verteilt,
und die Ausgaben des Kongresses betrugen 330 000 Kr, wozu der Staat mit
105 000 Kr beigetragen hatte. Allmählich sind die Beratungen auf diesen
Versammlungen immer mehr in den Hintergrund getreten, und die Ausstellung
von Tieren, Maschinen u. dgl. ist jetzt die Hauptsache. Für die landwirtschaftlichen
Kongresse geltende Satzungen wurden auf dem Kongresse in Norrköping 1906
angenommen und im selben Jahre von der Regierung bestätigt. — In den Länen
werden ausserdem Kongresse und Ausstellungen angeordnet, und kleinere
Versammlungen werden auch in den Unterabteilungen der Landwirtschaftskammern
abgehalten. In neuerer Zeit sind auch Sonderausstellungen von
Molkereiprodukten, Geflügel, Saatgut u. s. w. veranstaltet worden: diese Kongresse sind
meistens von einer oder mehreren Landwirtschaftskammern, selten für das ganze
Reich gemeinsam, angeordnet worden.
landwirtschaftliche Buchführung.
Die Massnahmen zur Förderung einer geordneten Buchführung in der
Landwirtschaft haben bis zum Jahre 1911 der Hauptsache nach in dem an den
höheren und niederen landwirtschaftlichen Schulen erteilten Unterricht in der
Buchführung bestanden. Gewisse Landwirtschaftskammern, so z. B. die des
Läns Malmöhus bereits 1880, haben ausserdem durch die Veranstaltung von
Preisausschreiben versucht, für die Landwirtschaft, besonders für kleinere
Betriebe, geeignete Buchführungsformulare zu beschaffen. Durch Bestimmungen
im Reglement für die Prämiierungen von Kleinbauerngütern, wonach solche
Güter, die sich zu erneutem Wettbewerb um Preise anmelden, ordentlich
geführte Bücher nach von der Kgl. Landwirtschaftlichen Direktion festgestelltem
Formular beibringen müssen, ist auch die Buchführung bei den führenden
Vertretern des kleineren Grundbesitzes in nicht geringem Masse gefördert
worden.
Trotz der Aufklärungsarbeit, die auf diesem Gebiete ausgeführt worden, ist
es jedoch der Buchführung nur in unbedeutendem Grade gelungen, in der
Landwirtschaft, wenigstens in der kleineren und mittelgrossen, durchzudringen,
und erst in den allerletzten Jahren beginnt ein erhöhtes Interesse für dieselbe
sich bemerkbar zu machen. Die Tätigkeit der Kontrollvereine hat hierbei
sicherlich das Verständnis für den Wert einer detaillierten Kontrolle im
landwirtschaftlichen Betrieb beträchtlich gefördert, vor allem aber haben hier die
Steuergesetze von 1910 durch die Bestimmung, dass der Reingewinn des
landwirtschaftlichen Betriebes, statt wie früher der Taxwert der Besteuerung, zugrunde
gelegt werden soll, das Bedürfnis nach einer geordneten Buchführung in der
Landwirtschaft und das Interesse dafür gesteigert.
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