- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
565

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VIII. Handel. [Von A. Berencreutz.] - Geschichtliches. Von H. Rosman

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GESCHICHTLICHES.

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der Kapitalbildung entgegenzuwirken, die während der nächstvorhergehenden
Jahrzehnte dazu gedient hatte, das Interesse für eine Grossindustrie
wachzuhalten und zu fördern. Zu dieser Zeit bemühte man sich, obwohl ohne
sonderlichen Erfolg, den russisch-holländischen Handel von Archangel nach den
Ostseehäfen hinzuziehen, und Versuche wurden gemacht, über Russland den
persischen Seidenhandel nach Narva und Riga zu leiten, welche Versuche jedoch
an unüberwindlichen Hindernissen scheiterten.

Auch Karl XII. legte dem Handel grosse Bedeutung bei, aber während der
ständigen Kriege gerieten alle Gewerbe in Verfall.

Während der sog. »FreiheitszeiU Hessen Regierung und Stände der materiellen
Entwicklung grosse Sorgfalt angedeihen. Die merkantilistischen Ansichten der
Zeit kamen dabei zu extremer Anwendung. Um die einheimische Schiffahrt zu
schützen, wurde 1724 das sog. Produktplakat erlassen, eine Nachbildung der
englischen Navigationsakte, wodurch jeder fremden Nation verboten wurde, in
Schweden andere Waren als Erzeugnisse ihres eigenen Landes einzuführen. Dazu
kamen erhöhte Zölle und Einfuhrverbote.

Schon in den 1730er Jahren begann der Aussenhandel Schwedens einen recht
bedeutenden Aufschwung zu nehmen. Von dieser Zeit an tritt England an
Hollands Stelle als grösster Abnehmer Schwedens Produkte. Grosse,
privilegierte Gesellschaften wurden auch weiter zur Durchführung umfangreicher
und gewagter Unternehmungen gegründet. Die bedeutendste von ihnen war
die Ostindische Kompagnie, die mehr als achtzig Jahre lang (1731—1813) bestand,
und die eine regelmässige und einträgliche Geschäftsverbindung zwischen
Schweden und dem fernen Osten zuwegebrachte.

Die vielen Beschränkungen und die willkürliche Verleihung von Privilegien,
mit denen viel Missbrauch getrieben wurde, hatten indessen beträchtliche IT
beistände im Gefolge, und nach der grossen Krise gegen Ende der 1760er Jahre
begannen freiere Auffassungen sich geltend zu machen. Durch Gustavs III.
Münzregulierung und infolge der bewaffneten Neutralität während des
nordamerikanischen Freiheitskrieges trat eine günstige Zeit für den Aussenhandel ein,
und wahrscheinlich ist die Schiffahrt nie einträglicher gewesen als während
dieser Zeit. Missernten und der russische Krieg in den Jahren 1788—90 taten
indes dem Handel grossen Abbruch. Der Beginn der Regierung Gustav IV.
Adolfs brachte günstige Handelsverhältnisse infolge der Neutralität mit sich, die
Schweden während der grossen napoleonischen Kriege beobachtete; bald aber
wurde das Land von neuen Misserntejåhrén heimgesucht, die Unsicherheit zur
See untergrub den Handel, und schliesslich lähmte der Krieg mit Napoleon
vollends den Aussenhandel und die Schiffahrt, wenn auch der lohnende
Schmuggelhandel mit England (das seine Waren hierhersandte, um sie von hier
aus nach dem Kontinent zu schaffen) einen vorübergehenden Gewinn brachte;
besonders erfreute sich Gotenburg eine Zeitlang glänzender Konjunkturen.

Während des ununterbrochenen Friedens, den Schweden seit 1814 genossen,
hat der Aussenhandel sehr grosse Fortschritte rücksichtlich des allgemeinen
Umfangs gemacht. Schon unter Karl XIV. Johanns Regierung nahm er einen
beachtenswerten Aufschwung, besonders infolge der Regelung des Geldwesens
und durch die ausgedehntere Handels- und Gewerbefreiheit, die sich langsam
den Weg bahnte. Noch durchgreifender waren die Reformen der
Handelsgesetzgebung, die unter Oscars I. Regierung zustande kamen. Durch neue
Handelsverträge und besonders durch die Ablösung des üresundzolles, worüber 1857
mit Dänemark ein Abkommen getroffen wurde, erfuhr der Aussenhandel
kräftige Förderung. Dass ein mächtiger Hebel in den Verbesserungen des
Verkehrswesens, gleichwie in der erhöhten Produktionsfähigkeit und Konsumkraft des
Landes lag, versteht sich von selbst.

Durch den Handels- vnd Schiffahrtsrertrag mit Frankreich vom Jahre 1865

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