Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VIII. Handel. [Von A. Berencreutz.] - Geschichtliches. Von H. Rosman
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VIII. HANDEL.
akzeptierte Schweden in vollerer Ausdehnung als früher das Freihandelssystem.
Die Jahre 1888 und 1892 brachten hierin allerdings einen Rückgang, durch
Einführung neuer und Erhöhung einer Menge alter Zölle. Und später ist der
Zolltarif, infolge der Beschlüsse der Reichstage von 1910 und 1911, Gegenstand
noch weiterer Revision in prohibitiver Richtung gewesen. (Von dem Umfange
der Abweichungen der neuen Zollsysteme gegenüber den früheren erhält man
eine Vorstellung aus den Ziffern, die das Verhältnis der Zolleinkünfte (siehe bez.
Art.) zu dem Gesamtwert der Einfuhr angeben.)
Der auswärtige Handelsverkehr Schwedens kann indessen
gegenwärtig im Verhältnis zur Einwohnerzahl als sehr bedeutend angesehen
werden.
Der Aufschwung auf mehreren Kulturgebieten, der in Schweden
besonders das letzte Jahrzehnt gekennzeichnet hat, ist auch bezüglich des
Handels hervorgetreten. Der ständig zunehmende Umfang der
Handelsbetriebe hat zur Einführung modernerer Handelsmethoden gefürhrt, und
durch immer stärkeres Zusammenhalten haben die Kaufleute auch nach
aussen hin ihren Einfluss geltend zu machen vermocht. Soweit die
politischen Verhältnisse nicht Hindernisse in den Weg gestellt haben, ist auch
die Staatsgewalt mehreren der Wünsche entgegengekommen, die seit langen
Zeiten seitens der Vertreter des Handels ausgesprochen worden sind.
Von den Massnahmen, die so zur Förderung des Aussenhandels getroffen
worden sind, seien folgende erwähnt, die teilweise auf Initiative der
während der Jahre 1898—1900 tätigen Handels- und Schiffahrtskommission
zustande gekommen sind. Durch Einrichtung staatlich unterstützter
Dampferlinien nach entlegenen Ländern ist der direkte Handel bedeutend
erleichtert und wesentliche Teile des Umsatzes den mächtigen
Zwischenhänden entzogen worden; so wird z. B. nunmehr fast aller
Kaffee von Brasilien direkt unter schwedischer Flagge eingeführt. Ferner
ist der internationale Verkehr durch Abkommen über Verbandsverkehr
mit ausländischen Eisenbahnen erleichtert worden. Zur Förderung des
Transithandels sind Verordnungen über Zollrüchvergütung auf gewisse
günstige Bedingungen hin sowie über Freihäfen und Freilager erlassen
worden. Zu Ausfuhr- und Handelsstudienstipendien hat der Staat
reichlichere Mittel bewilligt, gleichzeitig damit, dass er Anstalten zur Erteilung
kommerzieller Auskünfte und zur Verbreitung von Aufklärungen über
Handelsfragen durch Zuschüsse unterstützt. Das Konsulatswesen ist
modernisiert worden, und innerhalb der Verwaltung und der allgemeinen
Handelsgesetzgebung sind Reformen durchgefürht worden, die auf die
Förderung des Warenverkehrs mit dem Auslande abzielen.
Der Staat verleiht nunmehr zwei Arten von Reisestipendien zur Förderung
des Handels, nämlich Exportstipendien für junge Leute, die für die Verbreitung
der Ausfuhrartikel wirken wollen, und Handelsstudienstipendien, die dem
Stipendiaten die Möglichkeit zur Vervollkommnung seiner praktischen Ausbildung
gewähren sollen. Für jede der beiden Gruppen bewilligt der Staat jährlich 20 000
Kronen, die auf geeignete Weise zwischen den Bewerbern verteilt werden. Die
Stipendiaten werden, nach Begutachtung der betreffenden Bewerbungsgesuche
durch des Kommerzkollegium, von der Regierung ausersehen.
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