- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
688

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 3. Landstrassen. Von C. E. Gyllenberg

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688

STÄDTISCHE VERKEHRSMITTEL.

Staat mit 1 10 bei, und die übrigen 9 10 werden auf sämtliche Wegeinheiten
des Distrikts verteilt und von denen, die nicht schon ihre Wegsteuer in natura
entrichtet haben, in Geld an die Wegkasse gezahlt. Aus diesen Mitteln soll
dann die Wegkasse die Kosten des Unterhalts nicht eingeteilter öffentlicher Wege
sowie des Unterhalts von Brücken und Fähren und des Winterunterhalts (Fahren
mit dem Schneepflug), ferner Verwaltungskosten, die Kosten für Wege und
Brückenbauten und endlich gelegentliche Ausgaben bestreiten. Reichen die
Mittel nicht, so werden von sämtlichen Wegeinheiten neue Gelder erhoben. Ergibt
sich dagegen ein Überschuss, so kann dieser zur Grundverbesserung der Wege
oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, zur Erleichterung der durch die
Wegeunterhaltung bedingten Lasten (geringere Abgaben im folgenden Jahre)
verwendet werden. Der Staat trägt auch zu den Kosten der (ersten)
Wegeteilung oder Abschätzung der Wege (»Gradation») und der Verteilung auf die
zu Naturaldiensten für die Unterhaltung der Wege Verpflichteten bei. Jene
Verteilung wird in ähnlicher Weise wie die Parzellierung ausgeführt. In den
letzten Jahren hat der Staat auch Zuschüsse an besonders schwer belastete
Wegeunterhaltungsdistrikte gezahlt. Im Jahre 1910 beliefen sich diese Zuschüsse
auf 150 000 Kronen. Alle sonstigen Geschäfte der Wegeverwaltung besorgt eine
Wegedirektion, die von den zur Unterhaltung der Wege Verpflichteten jedes
Distrikts gewählt wird. Die Wegeverwaltung wird durch jährliche
Wegebesichtigung kontrolliert, die von den zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem
Lande bestimmten Beamten unter Mitwirkung zweier Gerichtsbeisitzer
(nämndemän) vorgenommen wird.

Im Jahre 1910 war das Reich in 368 Wegeunterhaltungsdistrikte eingeteilt.
Die Unterhaltungskosten für die eingeteilten Wege wurden auf 7 251 000 Kr
oder durchschnittlich 11 ’68 Ore das Meter geschätzt. Die Kosten für
uneinge-teilte Wege, Brücken und Fähren betragen 1 483 000 Kr, für den
Winterunterhalt 1 330 000 Kr, für Verwaltung 286 000 Kr, die Kosten für Wege- und
Brückenbauten 2 364 000 Kr; die übrigen Ausgaben beliefen sich auf 631 000
Kr. Die Gesamtkosten kamen also auf 13 345 000 Kr; davon entfielen auf die
Wegeunterhaltungsdistrikte 10 764 000 Kr, der Rest wurde vom Staate
zugeschossen.

In den letzten Jahren sind kräftige Stimmen für eine Übernahme der
Wegeunterhaltung durch den Staat laut geworden. Zahlreiche Anträge im
Reichstag bewegten sich in gleicher Richtung.

Die Städte haben selbst für die Unterhaltung ihrer Wege zu sorgen und
durch ihre eigenen Behörden die Aufsicht über die zur Besorgung der
Unterhaltung Verpflichteten (Grundbesitzer, Unternehmer oder gedungene Arbeiter)
auszuüben. Die Unterhaltung der Feldwege beruht auf Übereinkommen der
sie Benutzenden. Streitigkeiten hierüber werden von den Gerichten meist nach
Billigkeitsgründen entschieden.

Hinsichtlich ihrer Beschaffenheit wurden die Wege neuerdings wesentlich
verbessert. Dieselbe ist gegenwärtig im allgemeinen befriedigend, einzelne
Stellen, besonders in Nordschweden, ausgenommen. Mit dem Auftreten des
Automobils ist in den letzten Jahren das Bedürfnis nach verbesserten Wegen
weiterhin gestiegen. Gegenwärtig ist ein Wegeverein im Entstehen begriffen,
der für Entwicklung und Verbesserung der Landstrassen wirken soll.

Für eine regelmässige Beförderung der Reisenden auf den
Landstrassen ist von Staatswegen durch Einrichtung von öffentlichen Fuhr halter eien
(skjutsanstalter) gesorgt, so dass die Reisenden mit Sicherheit darauf
rechnen können, Pferd und Wagen zu erhalten, und zwar gegen
öffentlich festgesetzte Taxen. Ende 1905 betrug die Gesamtzahl solcher

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