Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 4. Postwesen. Von R. Lundgren
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
DAS STAATLICHE FERNSPRECHWESEN.
693
diese Knechte die Post zum nächsten Postbauern hinbefördern sollte. Während
der ersten Jahre der Tätigkeit der öffentlichen Post geschah die Postbeförderung
ausschliesslich mittelst gehender Boten. Schon 1645 werden indessen auch
reitende — und später auch fahrende — Posten erwähnt. Die Post ging
einmal die Woche zwischen Stockholm und den südlichen, westlichen sowie
nördlichen Orten. Im ebengenannten Jahre 1645 wurde Postbeförderung auch an
dem Botinischen Meerbusen entlang über Torneå nach Finnland eingerichtet.
Auch behufs Aufrechterhaltung von Seepostverbindungen mit Gottland, mit den
Ostseeprovinzen und dem Auslande wurden nach und nach Anstalten mittelst
Einstellung von Postjachten auf verschiedenen Linien getroffen. Vom Jahre
1662 an wurde auf einigen wichtigeren Postlinien im Reiche nach und nach
eine wöchentlich zweimalige Postbestellung eingeführt. Es dauerte indes bis
1810, ehe die Post zwischen Stockholm und Gotenburg viermal die Woche
besorgt wurde, und fünfzig Jahre später war man endlich dahin gekommen,
teilweise unter Benutzung der Eisenbahnen, eine tägliche Postbestellung zwischen
der Hauptstadt und der zweiten Stadt des Reiches einrichten zu können. Die
Anzahl der Postanstalten betrug während der ersten Jahre nur 29, war aber
bereits 1668 auf 78 gestiegen. Das Briefporto war anfangs ein gleiches für
alle Briefe — 2 öre Silbermünze (entsprechend etwa 10’G öre) — wurde aber
bald abgestuft.
Wenn auch die schwedische Post, in Übereinstimmung mit ihrem Ursprünge,
gleich von Anfang an als eine öffentliche Einrichtung des Staates betrachtet
wurde, so wurde dies doch erst 1677 ausdrücklich bestätigt, indem von diesem
Zeitpunkt an der Staat selbst für immer die Leitung der Post übernahm und
die Einnahmen aus dem Betrieb für sich einzog. Vorher war die Post
zeitweise an Privatleute verpachtet oder verliehen gewesen. So gut wie die ganze
Zeit über scheint sie aber unter der Oberaufsicht des Kanzleikollegiums
gestanden zu haben, das die nötigen Weisungen dem Chef erteilte, der damals
abwechselnd die Titel Postmeister, Generalreichspostmeister oder Postdirektor führte.
Von 1697 an war die unmittelbare Verwaltung einem damals eingerichteten
Oberpostdirektorsamt unterstellt, ohne dass jedoch das Kanzleikollegium die
Oberleitung aus der Hand gab.
Bemerkenswerterweise wurde dem Postwesen eine besondere Pflege unter der
Regierung Karls XII. zuteil. Im Jahre 1704 wurde aus dem Feldlager in
Jaroslav eine Instruktion für die Direktion der Postverwaltung erlassen, welcher
Erlass erst 159 Jahre später durch eine Instruktion für die
Generalpostverwaltung ersetzt wurde. Eine in mehreren Hinsichten verdienstliche
Postmeisterinstruktion vom Jahre 1707 ist gleichfalls gewissen Hauptzügen nach noch bis
in neuere Zeiten hinein in Geltung geblieben. Während der letzten Jahre
Karls XII. wurde eine Kgl. Verordnung erlassen, wodurch das Postwesen mit
den »Gästgiverierna», d. h. Gastwirtschaften, denen gegen Entschädigung die
Verpflichtung oblag, Fuhrwerk für Reisende bereit zu halten, vereinigt wurde,
welche Fuhrhaltereien somit zu Posthaltereien wurden. Sechs verschiedene
Arten von Posten wurden eingerichtet, nämliche ständige Post, Paketpost,
Reiterpost, Laufpost, Reitpost und Extrapost. Die grosszügige Ausgestaltung
der Tätigkeit des Postwesens, die die fragliche Kgl. Verordnung, welche in
vielen Beziehungen ihrer Zeit voraus war, im Auge hatte, sollte jedoch nie
verwirklicht werden, da nach dem Tode des Königs bestimmt wurde, dass alles
beim Alten verbleiben sollte. Hiernach trat ein ziemlich langdauernder
Stillstand in der Entwicklung des schwedischen Postwesens ein.
Das Aufhören des Kanzleikollegiums 1801 hatte zur Folge, dass der
Oberpostdirektor von nun an mehr selbständig das Postwesen handhabte. 1809
wurde die Oberaufsicht in die Hände der damals errichteten Kanzleidirektion
gelegt. Als diese 1833 aufhörte, wurde die Postverwaltung der Finanz- und
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>