Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Häfte 50. 14 dec. 1940 - Die Überwindung der Arbeitslosigkeit und die Regelung des Arbeitseinsatzes in Deutschland, von Theo Beisiegel
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Teknisk Ti dskri ft
fange Massnahmen zur Umschulung und Anlernung
von Kräften durchgeführt worden. Dabei haben die
AÄ teilweise solche Massnahme in eigener Regie
durchgeführt durch Heranziehung geeigneter
Lehrmeister und Ausbilder, teils haben sie sich an den
Kosten der Umschulung in den Betrieben selbst
beteiligt, In den Jahren 1933—1938 wurden z. B. von
den AÄ in rund 33 000 Massnahmen von 8 bis
13-wöchiger Dauer rund 1,2 Mill. Teilnehmer geschult und
den Betrieben zugeführt. In den letzten Jahren sind
die eigenen Umschulungsmassnahmen der AÄ
eingeschränkt, wenn auch nicht vollständig aufgegeben
worden. In grösserem Umfang bemüht sich die
Deutsche Arbeitsfront um die Umschulung und Anlernung
von Fachkräften, wobei sie finanziell von der
Arbeitseinsatzverwaltung unterstützt wird. Die grösste
Bedeutung kommt der Schulung und Anlernung in den
Betrieben selbst zu. Mit Rücksicht auf den
augenblicklichen Bedarf an Arbeitskräften in der
Metallwirtschaft hat der RAM erneut auf die
Notwendigkeit der Anlernling einer angemessenen Zahl von
Kräften erneut hingewiesen und alle Betriebe
aufgefordert, im Laufe dieses Jahres Anlernmassnahmen
für eine Zahl, die etwa 15 bis 20 % der in der
Metallwirtschaft Beschäftigten ausmacht, durchzuführen.
Ein weiteres Mittel zur möglichst ökonomischen
Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte und der
Arbeitskapazität sehen wir darin, dass sich die
Arbeitseinsatzverwaltung auch massgeblich bei der
örtlichen Verteilung neuer öffentlicher Aufträge
einschaltet, also z. B. die Errichtung neuer
Produktionsstätten in bereits überlasten Gebieten zu verhindern
sucht oder darauf hinwirkt, dass in bereits belastete
Engpassbezirke keine neuen Aufträge mehr
hereingelegt werden. Trotzdem hat sich die Schaffung
neuer Produktionsstätten, insbesondere im Rahmen
des Vierjahresplans, der Aufrüstung und der
Durchführung der Kriegsaufgaben nicht vermeiden lassen.
Dies hat zu weitreichenden Umsichtungen auf
wirtschaftlichem und bevölkerungspolitischem Gebiet
geführt, Die Reichsregierung ist sich bewusst, dass der
arbeitende Mensch Höchstleistungen nur vollbringen,
mithin die Produktionskraft nur dann voll
ausge–nutzt werden kann, wenn auch die Wohnungsfrage
zufriedenstellend gelöst ist. Es wird daher alles
daran gesetzt, gleichzeitig mit der Errichtung neuer
oder der Verlagerung und Ausgestaltung bestehender
Werke die erforderlichen Wohnstätten zu schaffen.
Bei der Art der zu erstellenden Wohnstätten wird
weitgehend auf die örtlichen Gegebenheiten und die
Gewohnheiten der Bewohner Rücksicht genommen. Um
möglichst viele Volksgenossen mit dem Grund und
Boden zu verbinden, wird häufig die Form der Siedlung
und des Eigenheims in ihren verschiedenen
Abstufungen angewandt. Soweit die Verhältnisse in Anbetracht
der grösseren Massierung von Menschen es bedingen,
werden geräumige und architektonisch gut
durchdachte Geschossbauten errichtet. Nach Möglichkeit
wird dafür gesorgt, dass in nicht zu grosser
Entfernung von Miethausblöcken für einen Teil der Mieter
Kleingärten als Dauergärten bereitgestellt werden
können. Falls für besonders vordringliche
Stär&tS-politische Zwecke während des Krieges Arbeiter in
den Produktionsstätten beschleunigt anzusetzen sind,
können diese für Familien bestimmten neuen
Wohnungen vorübergehend als Massenunterkünfte für die
Belegsschaften verwendet werden. Dadurch wird ein
doppelter Erfolg erzielt: Es wird die aus
verschiedenen Gründen weniger erwünschte Unterbringung
der Arbeiter in Baracken vermieden, und von Anfang
an ein Bestand an Dan er Wohnungen geschaffen, der
nach dem Kriege deutschen Familien zugeführt
werden kann. Seit 1933 sind in Deutschland insgesamt
rund 2 Millionen Wohnungen gebaut worden.
Als ein unentbehrliches und sehr wertvolles
Hilfsmittel für die Regelung des Arbeitseinsatzes hat
sich das in Deutschland im Jahre 1935 eingeführte
Arbeitsbuch erwiesen. Eine Lenkung der
Arbeitskräfte nach den staats- und wirtschaftspolitischen
Notwendigkeiten ist auf die Dauer nur möglich, wenn
die Arbeitseinsatzverwaltung einen dauernden
Überblick über die Verteilung, Zusammensetzung und
Vorbildung der vorhandenen Arbeitskräfte besitzt.
Diesem Zweck dient das Arbeitsbuch, das zunächst nur
für Arbeiter und Angestellte bis zu einem
Monatsgehalt von 1000 RM eingeführt wurde, inzwischen
aber auf alle Berufstätigen — mit Ausnahme
gewisser Kategorien (Beamte, einzelne freie Berufe) —
ausgedehnt wird. Das Arbeitsbuch enthält neben
den Personalangaben eine knappe Übersicht über die
berufliche Entwicklung und die beruflichen
Fertigkeiten des Inhabers. Wesentliche Veränderungen
werden nachgetragen, sodass der Inhalt stets auf dem
laufenden bleibt, Kein Arbeitgeber darf einen
Arbeitnehmer einstellen, der nicht im Besitze eines
Arbeitsbuches ist. Das Buch bleibt in der Hand des
Arbeitsnehmers oder Arbeitsgebers. Der wesentliche
Inhalt des Arbeitsbuches wird in einer Karteikarte
festgehalten, die beim AA1 verbleibt. Die Kartei
vermittelt jederzeit ein Bild über die Struktur der in
der deutschen Wirtschaft Tätigen, und an Hand
dieser Kartei kann die Arbeitseinsatzverwaltung
jederzeit in kürzester Frist Zahl und Verteilung von
Arbeitskräften in gewissen Bezirken oder im ganzen
Reich feststellen und ihre Planungen auf Grund
dieser Kenntnis treffen.
Schon in den Jahren vor Ausbruch des Krieges
hatte es die zunehmende Verknappung von
Arbeitskräften erforderlich gemacht, die übermässige, eine
ruhige Entwicklung störende Fluktuation von
Arbeitskräften zu Gunsten besonders wichtiger
Wirtschaftszweige einzudämmen. Es musste verhindert
werden, dass Arbeitskräfte aus wichtigen
Produktionszweigen abwanderten, um in staatspolitisch
weniger wichtigen Wirtschaftszweigen einzutreten.
Deshalb wurde zunächst für die Metall- und
Bauwirtschaft, später zugunsten einer weiteren Reihe
wichtiger Wirtschaftszweige, und bei Ausbruch des
Krieges ganz allgemein der Wechsel des Arbeitsplatzes in
aller Regel von der Genehmigung des AA abhängig
gemacht. Unternehmer, Arbeiter und Angestellte, die
ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis durch
Kündigung lösen wollen, bedürfen hierzu der vorherigen
Zustimmung des AA. Ebenso ist eine solche
Zustimmung bei der Einstellung neuer Arbeitskräfte
erforderlich. Die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels
hat nun nicht etwa den Sinn, das Arbeitsleben völlig
erstarren zu lassen und jede Fluktuation unter allen
Umständen zu unterbinden. Der Zweck ist vielmehr,
den ungesunden, übersteigerten und durch keine ver-
1 Arbeitsamt.
14 sept. 1940
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