- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
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(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Die person des propheten und die frömmigkeit

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Andrse, Die person Muhammeds

familie ’Abu TäliVs genannt hatte, verurteilte er zum tode. Er
meinte, dass wer den propheten in der trunkenheit schmähte,
getötet werden sollte, man müsse nämlich vermuten, dass seine
innere Überzeugung, weil in vino veritas, sich ausgesprochen
hätte.1 Ein mann hatte gesagt: Jeder mann in den hotels ist
ein hanrei, wäre er auch ein entsandter prophet. Der qädi liess
ihn in schweres gefängnis werfen und hart ansetzen, damit er
erfahre ob er die reisenden unserer zeit, in welchem falle kein
prophet unter ihnen sein könne, oder aller zeiten gemeint hätte.2
Die juristen von ’Andalus erklärten Ibn Hätim al-Tulajtuti
des todes schuldig, weil er gegen den propheten Verachtung
gezeigt und ihn den waisen und den Schwiegervater des löwen
(’All) genannt habe.3 Wie weit die inquisitorische tendenz gehen
konnte, zeigt die folgende geschichte. Ein mann hatte einen
anderen namens Muhammed, beleidigt. Dann hatte er sich an einen
hund gewandt und ihn angeschrieen, indem er ihn mit dem
fusse anstiess: Auf Muhammed! Der qädi liess ihn ins gefängnis
werfen und liess nachforschen, ob er mit jemandem, der in der
religion verdächtig wäre, umzugehen pflegte. Da er nichts fand,
liess es ihn geissein und freigeben.4

Ebenso verschieden waren die ansichten über die behandlung
eines Schutzbefohlenen, der sich zu demselben verbrechen
schuldig machte. ’Abu Hanifa lehrte, dass man es den juden und
Christen nicht allzu schlimm anrechnen dürfe, wenn sie den
propheten schmähten, der unglauben in dem sie sich ohnehin befinden
ist schlimmer als dies. Eine korrektionsstrafe genüge.5 Die
mälikiten und die meisten hanbaliten waren der meinung, dass
die lästerung den schütz vertrag aufhebe, deshalb könne der
schuldige nur dadurch, dass er den Islam annehme, das leben erretten.
Dabei müsse man sich hüten, den begriff der Schmähung allzu
weit zu fassen. Sagen z. b. die Christen: Muhammed ist nicht
zu uns gesandt, so muss man sie in ruhe lassen, das gehört zu
ihrer religion.6 Säfici scheint ihnen die möglichkeit offengelassen
zu haben, durch reue und busse den schütz vertrag erneut zu
erhalten. Nur einige hanbaliten unter ihnen Ibn Tajmijja, der
gegen die schriftvölker besonders gehässig ist«,7 lehren, dass der

1 Sifä’ II, 224.

3 Ib. II, 210.

5 Sifä’ II, 251; al-Särim 246.

2 Ib. II, 226.

4 Ib. II, 228.

6 Siß’ II, 251; al-Särim 308, 326.

7 Vgl. Schreiner ZDMG. LH, 659.

I

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