- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Veterinärwesen. Von G. Kjerrulf

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iii. landwirtschaft.

ältere Tierärzte veranstaltet. Auch diese Kurse werden an der Tierärztlichen
Hochschule abgehalten.

Reisestipendien. Im Jahre 1904 bewilligte der Reichstag eine Summe jährlich
von 2 200 Kr zu Stipendien an approbierte Tierärzte, die Studien im Auslande
machen wollen.

Organisation des Yeterinärwcseus. In den 24 Länen Schwedens sind 82
Provinzialtierärzte angestellt, und zwar haben 16 Läne je einen und die
übrigen 8 je zwei. Die Provinzialtierärzte haben die Oberaufsicht über das
Veterinärwesen in den einzelnen ihnen zugeteilten Bezirken. Ihre Obliegenheiten
sind in der obenerwähnten Veterinärinstruktion angegeben. Besoldet werden sie
vom Staat, und zwar beträgt ihr Gehalt 1 500 Kr jährlich ausser einer
Funktionszulage von 1 000 Kr. Nach 5 Jahren kann das Gehalt um 500 Kr und
nach 10 Jahren um weitere 500 Kr steigen. Die Pension beläuft sich im 65.
Lebensjahre bei 25 Dienstjahren auf 2 500 Kr.

Das ganze Land ist ausserdem in 182 Kreistierarztbezirke eingeteilt, an die
der Staat laut Reichstagsbeschluss von 1912 600 Kr jährlich als Zuschuss zur
Besoldung des Tierarztes und 200 Kr als Alterszulage nach fünfjährigem Dienst
zahlt, jedoch unter gewissen Bedingungen, darunter der, dass das zuständige
Landsting sich verpflichtet, dem Tierarzt ein Mindestgehalt von 1 200 Kr jährlich zu
zahlen und mit 200 Kr zur Alterszulage für die dazu Berechtigten beizutragen.

In einer grossen Anzahl Städte sind ausserdem einer oder mehrere städtische
Tierärzte angestellt; diese haben die Fleischbeschau auszuüben, über die
Befolgung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften betreffs der Viehzucht zu wachen
usw. Zu den städtischen Tierärzten kann man auch die Veterinärdirektoren
und die sonstigen Tierärzte an den öffentlichen Schlachthäusern und für die
allgemeinen Viehmärkte rechnen.

Zur Überwachung des Gesundheitszustandes des vom Auslande eingeführten
Viehs gibt es in einer Anzahl Seestädte mit Quarantäneanstalten für Haustiere
von dem Obermedizinalamt ernannte Quarantänetierärzte. Die von derselben
Behörde ernannten i>Exportbesichtigungstierärztei haben darauf zu achten, dass
von einer Krankheit befallene oder sonst für die Ausfuhr ungeeignete Tiere nicht
exportiert werden.

Ausserdem gibt es 6 von dem Obermedizinalamt ernannte zivile
Veterinärstipendiaten mit der Aufgabe, dieser Behörde bei der Bekämpfung etwaiger
Viehseuchen Hilfe zu leisten.

Die Gesamtzahl der Tierärzte in Schweden betrug Ende 1912 410.

Die Hauptaufgaben des staatlichen Veterinärwesens sind:

1) Bekämpfung ansteckender Haustierkrankheiten im Lande mit Ausnahme
der Tuberkulose. Die gesetzlichen Massnahmen in dieser Hinsicht werden
hauptsächlich durch folgende Bestimmungen geregelt: Regierungsverfügung vom 9. 12.
1898 mit Änderungen vom 1. 3. 1903 und 3. 11. 1906; Regierungserlass vom
3. 11. 1906 betr. Massnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest, der
Schweineseuche und des Rotlaufs bei Schweinen; Regierungserlass vom 28. 9. 1906 betr.
Massnahmen zur Bekämpfung der Hühnercholera und Hühnerpest.

2) Bekämpfung der Rindertuberkulose. Der moderne Kampf gegen die
Rindertuberkulose in Schweden datiert vom Beginn der neunziger Jahre des
vorigen Jahrhunderts, d. h. aus der Zeit, da Kochs Tuberkulin sich als
zuverlässiges Mittel erwies, die Krankheit in ihrem Anfangsstadium zu erkennen.
Seitdem hat man in Schweden einen energischen und zielbewussten Kampf zur
Ausrottung dieser Geissei des Viehs geführt. Die Arbeit erstreckte sich in
erster Reihe auf Erkennung der Krankheit vermittelst Tuberkulinuntersuchungen
sowie auf den Schutz des Jungviehs vor Ansteckung. Die Bekämpfung der
Krankheit wurde vom Staate durch Geldmittel unterstützt (1913: 90 000 Kr)
und, wie oben erwähnt, von der Landwirtschaftlichen Direktion geleitet.

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