Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 9. Ostpreußen und Belgien
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SS Neuntes Kapitel.
fampf. Was die neue Obrigkeit dann während ihres kurzen Daseins
dem Volk zu sagen hatte, wurde stets von dem Gouverneur ausgefertigt.
Man findet das alles auf den mit großen Buchstaben auf buntes Papier
gedruckten Bekanntmachungen, von denen ich eine vollständige Sammlung
crhalten habe. Die erste, die Dr. Biexsreund unterzeichnete, ist vom
25. August 1914 datiert und lautet:
„An die Einwohner Insterburgs und die Flüchtlinge Ostpreußens!
Wie if} unsere Lage?
Der Feind is} bis in unsere Stadt vorgedrungen und hält dieselbe
bis auf weiteres — unter Umstäuden bis zur Beendigung des Krieges
— mit einem Obersten und einem Regiment dauernd beset. Jeder
Widerstand gegen die obigen Bestimmungen hat dic Ausführung der an-
gedrohten Strafen durch den russishen Ortskommandanten zur unweiger-
lichen Folge. Außerdem müssen auch dafür die von unserer Bürgerschaft
bis zur Beendigung des Krieges als Gewähr für die friedliche Haltung
der Zivilbevölkerung zu stellenden drei Geiseln oder Bürgen für jeden
von einer Zivilperson auf das russische Heer verübten Anschlag mit dem
Leben büßen. Da diese drei Bürgen von uns bis zux Beendigung des
Krieges gestellt werden müssen, bestimme ih, daß je drei Bürgen für
die Dauer von 24 Stunden in fortlaufender Reihe sih zur Verfügung
stellen. Da die Bürgschaft der drei, sich freiwillig gestellten Bürgen:
Stadtrat Keßler, Architekt Laurinat und Oberkellner Udau mit dem
26. August um 10 Uhr abläuft, werden von da ab je drei weitere
Bürgen von mir bestimmt werden. Wer meiner schriftlihen Aufforde-
rung zur Übernahme der Bürgschaftsleistung nicht pünktlih Folge leistet,
wird durch die für die Bewachung der Bürgen bestimmte russische Militär-
wache zwangsweise herbeigeholt.
Jch fordere nun nochmals jedermann auf, sofort jede Art von Schuß-
wasfen auf der Polizeiwache abzuliefern. Wer fortan im Besite eincr
Schußwaffe betroffen wird, verfällt unbedingt den oben augedrohten
Strafen, das heißt, er wird kurzerhand erschossen.
Ich ermächtige die Hausbesitzer, sofort die von den Mietern ver-
lassenen Wohnungen zu öffnen, unter eigener Verantwortung auf das
Vorhandensein von Schußwaffen zu durchsuhen und die gefundenen
Waffen zur Polizeiwache zu bringen. Auch herrenlos vorgefundene
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