- Project Runeberg -  Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial organisation i början af sjuttonde århundradet (1602-1634) /
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(1902) [MARC] [MARC] Author: Nils Edén
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Résumé: Die schwedische Zentralregierung in ihrer Entwicklung zur kollegialen Organisation am Anfang des 17. Jahrhunderts (1602—1634)

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VI NILS EDÉN
Gebiete übertragen. Gleichwie bisher das Hofgericht unter dem
Drosten, die Kanzlei unter dem Kanzler und die Rechnungskammer
unter dem Schatzmeister steht, ebenso beginnt man nunmehr
Vorkehrungen zur Einrichtung eines Kriegsrates oder eines
Kriegsgerichts unter dem Marschall sowie einer Admirali-
tät unter dem Admiral zu treffen. Auf solche Weise entsteht
der Begriff: die fünf collegia. 1630 kommt denn auch ein
Kriegsgericht zustande, und ebenso entwickelt sich bei der
Flottenstation zu Stockholm eine Admiralität. Allerdings ist
die kollegiale Organisation innerhalb dieser Verwaltungszweige
beim Tode des Königs noch nicht vollständig zur Durchführung
gelangt, und ebenso wenig ist die Stellung, welche die Kollegien
dem Könige gegenüber einnehmen sollen, genau entschieden.
Der Plan einer Verteilung der Expeditionsarbeiten unter sie hat
sich nicht vollständig durchführen lassen, da es nicht gelungen
ist, das Kollegialsystem selbst zum Abschluss zu bringen.
Die Kanzlei erhält unter der Oberleitung des Reichskanzlers
Axel Oxenstierna eine straffere Organisation. Kanzleiordnungen
über eine Arbeitsverteilung kommen 1612, 1613 (?), 1618 und 1620
zu stände. Ein paar Jahre lang wird dem Reichskanzler ein
Reichssekretär untergeordnet (1612—15). Die Sekretärs-
posten nehmen allmählich den Charakter fester Amtsposten an.
In den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts werden für die
gesamte Kanzlei Besoldungsetats aufgestellt, in denen die ver-
schiedenen Dienststellen genau festgesetzt sind. Bei der Ver-
teilung der Arbeit unter die einzelnen Sekretäre tritt der sprach-
liche Gesichtspunkt mehr in den Hintergrund. Die auswärtigen
Angelegenheiten werden mit den einheimischen nach geogra-
phischen Grundsätzen vereinigt und die Kanzlei fängt an, in
einige wenige Expeditionsabteilungen geschieden zu werden.
Beschwerden und Bittschriften, die an den König gerichtet sind,
werden von besonderen »Referendaren» vorgetragen. Ein Sekre-
tär mit mehreren Schreibern erhält die Aufsicht über das Reichs-
archiv. Pür die Führung von Registraturen und Diarien werden
genaue Vorschriften erlassen.
Im Jahre 1626 wird eine Kanzleiordnung ausgearbeitet, die
der Kanzlei eine kollegiale Organisation verleiht. Zur Unter-
stützung des Reichskanzlers werden zwei Kanzleiräte ver-

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