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Heu sle r: ísl .-bók u. Lib. Isl.
Ein weiterer Punkt betrifft die Art und Weise der
Geschichtsdarstellung, die innere Auswahl des zu Berichtenden.
Wo man von Are redet, pflegt die Wendung widerzukehren
von dem scharfen Blicke, der das Wesentliche heraushebe
und alles Nebensächliche vermeide, im Gegensatze zu den
íslendinga S9gur mit ihrem privaten Kleinleben. Ist jene
Charakteristik in Wahrheit porträtähnlich? Die innere
Stoffwahl des Lib. kennzeichnen diese Züge: er gibt Überschriften
zu wichtigen Ereignissen, breiter ausgeführte
Begleitumstände, Zeitbestimmungen und quellenkritischen Apparat; es
fehlt: die Ausführung der wichtigen Ereignisse, ihre
Begründung und die Zusammenhänge. Dies trifft natürlich nicht
alle Teile des Lib. in gleichem Masse; am unbeschränktesten
gilt es für den Abschnitt über das Landrecht und die
Alldingsstiftung, man vergleiche den Hinweis oben S. 333.
Niemand wird sich nun ausmalen, dass Are in der Ib.
Eigenschaften des tiefblickenden Geschichtspragmatikers
betätigt habe, die der Lib. vermissen lässt. Das
wahrscheinliche ist vielmehr, dass die Philologentugenden, Scharfblick
für das Glaubwürdige, streng kritische Aussiebung aller
Fabelei, dazu die ’Andacht zum Unbedeutenden’, wofern es nur
gesicherte Tatsachen sind, — dass diese Tugenden, die
un-sern Libellus in so einziger Weise auszeichnen, schon das
grössere Werk durchdrangen. Aber einen Gradunterschied
macht es doch in unserer Frage, ob wir die erhaltene Schrift
als Compendium oder als Supplementum betrachten. Das
vorhin bezeichnete Verfahren, das die Hauptsachen nennt,
die Nebensachen ausführt, tritt immerhin in ein andres Licht,
wenn der Lib. ein Nachtragsheft ist. Die Nachträge
betrafen begreiflicherweise öfter das Beiwerk als den Kern: nicht
die Landsgemeinde mit ihren Opferhandlungen, ihren
gesetzgebenden und richtenden Gewalten, sondern den Mord des
Knechtes Colr und die Almende zum Holzschlagen und
Rosseweiden. Wo man die Frage erhebt, welche Seiten der Hi-
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