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78 Knabe: Bemerk« zu Saxo.
tas) entgegengestellt, sondern, besonders deutlich in der zwei-
ten, den contradictorischen gegensatz angewendet. Die stel-
len sind: a) 715i8 (48533): ut nec huius mandatum neglegeret
nec illius salutem silentio falleret und b) 9152
1 (64834): qua-
rum alteram tacendo, alteram loquendo offendere jposset. Diese
stellen lehren also, dass an unserer keine tiefer gehende
textverderbnis durch die abschreiber vorliegt, sondern nur ein
sehr leichter Schreibfehler: alles ist in Ordnung, wenn statt
tanta gelesen wird tacita; dieses tacere ist der gegensatz zu
monere. (Saxo gebraucht tacitus noch an einer anderen stelle
als passivform: 3881
S(26223) tacito nomine ~ unter Verschwei-
gung des namens).
2) 8871
0 (602n): honoratiorem se ratus, si cum indig-
nantis viri fastu humilitate certasset. Bei einer Zusammen-
kunft zwischen könig Waldemar und herzog Heinrich von
Sachsen will dieser jenem nur bis zur hälfte der brücke über
die Eider entgegen gehen und der könig lässt seine ursprüng-
liche forderung, dass der herzog ihm über die ganze brücke
entgegen kommen soll, fallen in der in oben stehenden Wor-
ten enthaltenen erwägung. Kinch hat nun wiederum ganz
recht, wenn er hervorhebt, dass indignantis nicht zu verste-
hen ist, dass vielmehr ein wort erwartet wird, das ”im range
oder an ehren tiefer stehend” bedeutet; er hat ferner recht,
wenn er indignantis als abglättung eines indignations be-
trachtet, das den geforderten begriff geben soll; wenn er nun
aber dieses wort im texte stehen lassen will, so setzt er, hier
in der scheu, zu viel am überlieferten zu ändern, wiederum
seinen leitsatz ausser äugen, denn der Sprachgebrauch Saxos
schliesst ein solches barbarisches Wortungetüm aus. Saxo
weiss den verlangten begriff sehr wohl gut lateinisch aus-
zudrücken, denn er sagt 6941
0 (46840): stipendium (Lehen)
nec fructu parcius nec spatio contractius nec honore defec-
tius. Nun kann an unserer stelle nicht honore defections
gestanden haben, denn dann bedurfte es nicht der glosse (denn
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