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Mogk: Anmälan.
trefflich begrundet, venn auch die Annahme des Veritasers, wie
er selbst zugiebt, hypothetisch ist und bleiben wird.
G. Storm veröffentlicht (S. 217 fif.) das Fragment einer
ziem-lich alten Gildenordnung aus Nidaros, das erst vor kurzem
gefun-den ist und deshalb im Ergänzungsbande von Norges gamle Love
keine Aufhahme hat finden können. Ein kurzer Kommentar
erör-tert einige dunkle Stellen. St. setzt die Entstehungszeit der
Ord-nung um 1200. Ich nehme Anstoss an dem /, das ich aus dieser
Zeit in der geschwänzten Form nicht kenne.
A. Taranger bespricht (S. 108 ff.) die schwierige Stelle des
FrostatingslQg XIII. 1: ábuSt jarSar heimilar tetøu, die bisher allen
Lexikografien und Rechtshistorikern Muhe gemacht hat. Er weist
zunächst die Unrichtigkeit der bisher gegebenen
Erklarungsver-suche nach und deutet dann den Bechtssatz: "Aabodspligtens
opfyldelse hjemler leucendingen bygselkontraktens nydelse", das will
sagen: die Erföllung der Pflicht för die Sorge för Grund und
Boden leistet Gewahr för den ruhigen Besitz bis zum Ablauf des
Kontraktes.
Endlich handelt noch Huitfeldt-Kaas uber falsche Diplome
(S. 87 ff.). Er øtellt zunächst fest, woran diese zu erkennen sind:
an der Schrift, der Sprache, dem Siegel, und giebt dann das
Cha-rakteristische mehrerer solcher Machwerke. Sie sind hauptsächlich
um 1660 entstanden, als durch Matrikeln das Besitztum der
Grund-besitzer fest^estellt wurde; sie sind in einzelnen Gegenden faet
fewerbemässig von schriftkundigen Männern verfasst worden.
liesen Bemerkungen fugt H. einen hubschen Scherz bei, der
direkt an Unger gerichtet ist: er erzählt von einem Diplom, das
Munch während seiner Prufung vor Broch und Unger geschrieben
hat und das in Form und Sprache ganz den alten gleicht.
Huitfeldt-Kaas hat es rom Untergange gerettet und teilt es dem
liebenswiirdigen Examinator an seinem 80. Geburtstage mit. Ob
nicht diese kleine Erzahlung dem Jubilar ganz besondere Freude
gemacht hat?
Leipzig, Juli 1899. E. Mogk.
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