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Noch einmal der beiname skald.
Im Ark. XII, 214 wendet sich A. Olrik gegen einige
aus-fiihrungen, die ich im Ark. XII, 73 ff. gemacht und in denen ich
eine von ihm im Ark. X, 265 geäusserte ansieht bestritten hatte:
"erfaringen viser, at tilnavnet skjald særlig gaves folk, der var
kendt i en snævrere kreds, men ikke drog udenlands og søgte ry
hvor skjaldene mødtes i kappestrid.....". Olrik wirft mir nun
vor, ich hätte einen einzelnen satz aus der abhandlung
herausgerissen und ihm einen ganz andern sinn beigelegt, als er in der
Verbindung hatte, in der er gebraucht war. Hiergegen muss ich
mich verwahren.
Ich will annehmen, dass O. sich im ausdruck vergriffen hat
Meine ausfuhrungen erschienen in derselben Zeitschrift wie O.’s
aufsatz, kamen also wol im wesentlichen denselben lesern zu
ge-sicht wie seine arbeit; da ausserdem die stelle, auf die ich mich
bezog, genau angegeben war, so ist wol anzunehmen, dass wer sich
für die frage interessierte, die stelle auch nachsah und sich in den
Zusammenhang versetzte. Von einem ’herausreissen’ kann also gar
keine rede sein. Ebensowenig begründet ist die behauptung O.’s ich
hätte dem satz eine andere mein ung ’beigelegt’, als er im
Zusammenhang hat. Das würde geradezu eine böswillige absieht
meinerseits voraussetzen. Auch diese auffassung O.’s muss ich
energisch zurückweisen. Es wäre besser gewesen, wenn er sich
desselben ausdrucks bedient hätte, den er in einer an mich gerichteten
karte vom 10. 7. brauchte, nämlich ’misforståelse*. Darüber Hesse
sich eher reden. Ich will gern zugeben, dass meine ausfuhrungen
nicht ganz geeignet waren, die Unrichtigkeit von O.’s oben
angeführtem satz zu erweisen, wenn gleich ich doch daran festhalten
möchte, dass in einigen der von mir angeführten fälle das dem
namen nachgesetzte wort skald doch schon mehr den Charakter
eines beinamens trägt und nicht blosse Standesbezeichnung ist,
eine ansieht, die ja auch nicht allzusehr von der durch 0.
citier-ten Ryghs abweicht.
Was nun die sache selbst anlangt, so glaube ich trotzdem
nicht, dass O. recht hat. Dass die Skald-Rafn und Skald-Torfi
unbedeutende, wenig bekante männer waren, sei zugegeben. Wenn
aber ein mann wie Hrafn, der nebenbuhler Gunnlaugs ormstungu,
der doch gewiss weit in der weit herum gekommen und ein
angesehener dichter war, Skald-Hrafn (Gunnlaug-s. cap. 8; Landnáma
s. 85) genant wird, so stimt das schlecht zu O/s behauptung.
Auch der bekante Hofgarcta-Refr wird neben Refr skald auch
Skald-Refr (Landn. s. 82) genant, vgl. G. Þorlákssons ’Udsigt’ s.
100. Ferner sei noch an Skáld-Helgi (Landn. 69 u. 170) erinnert,
der in Grönland gewesen und von dem es eine eigene saga gab,
vgl. ’Udsigt’ s. 81 (wo fälschlich Landn. 68 citiert ist). Grund
ARKIV FÜR NOUDISK FILOLOUI XII, NT FÖLJD VIII.
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