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å10 Kahle: Das christ. in ct. awno. dich taug.
’das sich auf grund einer sionlmerfing (Sinnestäuschung)
einstellt’. So werden z. b. die erscheinungen genannt, die Grettir
d. starken im dunkeln nach seinem kämpf mit dem unhold
Glámr zu beängstigen pflegten.
Dass man auf der anderen seite aus dem Christentum
stammende, ursprünglich dem teufel eignende bezeichnungen,
auf die wesen des heimischen gespensterglaubens überträgt,
werden wir später sehen, ebenso wie z. b. der unhold Grendel
auch die beiworte des teufels trägt und überhaupt
jüdisch-christl. anschauungen auf ihn übertragen sind *).
Dass einmal an einer prosastelle, Bp. 1, 204, eine
ein-siedlerin skialdmær drottens also ’schildmaid’, d. h. valküre
des herrn genant wird, habe ich AG. I, 339 erwähnt.
Dem läst sich vergleichen, wenn eine frau Mar.1 23° óska-
mey dróltins heist.
Wenn Christus Hv. 162 als óskmQgr drottins erscheint,
so heist das zunächst nichts anderes als Adoptivsohn des
lierrn’. In Lokasenna 163 ist von óslcmegir die rede, die
Egilsson, lex. poet. s. 633, als einherier auffast, während sie
vielleicht nach Bugge, P. Br. beitr. XIII, 191 eher als adop-
tivsöhne Bragis, d. h. die in Valhall eingegangenen skalden
zu verstehen sind; es würde damit aber doch nur eine
gewisse klasse der einherier bezeichnet, und da diese von Snorri,
Edda I, 84, óskasynir Opins genant werden, so sind beide
ausdrücke doch im wesentlichen identisch. Bei der analogie
des wortes mit dem für valküren gebrauchten, óskmeyiar, ist
der zweifei Golthers 2), ob wir es hier mit alter heidnischer
anschauung zu tun haben, kaum berechtigt. Es ist
immerhin nicht unmöglich, dass dem dichter der Hv. etwa die
Vorstellung vorschwebte, wie die von Oþinn nach Yalhpll
entbotenen einherier seine adoptivsöhne waren, so sei der eine
*) Vgl. Bouterwek, Germania I, 401 u. derselbe Cædmon’s d.
Angelsachsen bibl. dichtungen I, CX. Könning, Beovulfs-kvadet, Københ. 1888,
. s. 158 f. *) Vgl. Handb. d. germ. myth. 315 n. anm. 1.
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